Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen das UrhG bei sog. Filesharing im Internet, sind ein Millionengeschäft. Wird die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, dann besteht für die Geltendmachung des (kostspieligen) Unterlassungsanspruchs kein Rechtschutzbedürfnis mehr. Im Raum stehen dann regelmäßig nur noch die geforderten Abmahngebühren der Rechtsanwälte. Da sich, aufgrund des niedrigen Streitwerts, für die abmahnenden Kanzleien ein Rechtsstreit nicht lohnt, werden …weiterlesen
BGH: Sog. Framing von YouTube-Videos kann Rechtsverletzung darstellen
Unter dem Aktenzeichen I ZR 46/12 wird augenblicklich beim Bundesgerichtshof ein Fall verhandelt, bei dem es um die Frage geht, ob die Einbindung eines fremden YouTube-Videos in die eigene Internetseite (sog. Framing) eine Rechtsverletzung darstellt. Beim Framing wird über einen Link das Video von der Plattform YouTube oder einem ähnlichen Anbieter abgerufen. Im konkreten …weiterlesen
Abmahnung durch Koch Media GmbH
Die Anwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte mahnt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing im Auftrag der Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg bei München ab. Uns liegt zwischenzeitlich eine Abmahnung vor, in der nunmehr als Auftraggeberin nicht mehr die Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg, sondern die Koch Media GmbH mit Sitz in Höfen, Österreich, angegeben wird.weiterlesen
Unberechtigte Nutzung eines Fotos in einem Onlineshop für 60 €
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer wahllos Fotos und Inhalte kopiert läuft Gefahr gegen das Urheberrechtsgesetz zu verstoßen. Um das zu verhindern muss ein verwendetes Foto entweder selbst erstellt oder aber lizensiert sein. Werden ungenehmigt fremde Fotos verwendet, kann der Urheber nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangen. Dabei ist oft streitig, wie viel …weiterlesen
BGH: Keine (analoge) Anwendung des § 8 Abs. 4 UWG im Urheberrecht
Ist eine Abmahnung nach § 8 Abs. 4 UWG im Wettbewerbsrecht rechtsmissbräuchlich, dann steht diese Regelung auch einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs entgegen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 31.05.2012 (I ZR 106/10) klargestellt, dass diese Regelung nur für das Wettbewerbsrecht gilt und der in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsgedanke nicht auf das Urheberrecht übertragbar ist. Auch …weiterlesen


