Mit Urteil vom 16.11.2012 (I ZR 74/12) hat der BGH den Grundsatz, dass Eltern stets bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder durch Filesharing haften würden aufgegeben und klargestellt, dass diese grundsätzlich dann nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot …weiterlesen
BGH schränkt Haftung der Eltern bei illegalem Filesharing ihrer minderjährigen Kinder ein
Eltern haften für ihre Kinder. Dieser Grundsatz ist bislang vielen Eltern, deren minderjährige Kinder in Internettauschbörsen illegales Filesharing betrieben haben zum Verhängnis geworden, wenn sie für die Verfehlungen ihrer Sprösslinge von Abmahnkanzleien der Musikindustrie zur Kasse gebeten wurden.weiterlesen
Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen
File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind (Urteil vom 12. Juli 2012 – I ZR 18/11 – Alone in the dark).weiterlesen
Filesharing: Haftung für volljährigen Sohn
Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt (meist) auch dann, wenn der Filius oder die Tochter im Internet Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss der Eltern begangen haben. In einem vom OLG Köln jetzt entschiedenen Rechtsstreit wollte sich eine Mutter gegen die mit der Abmahnung verbundenen Kosten dadurch verwahren, in dem sie zu ihrer Verteidigung vorgetragen hat, nicht sie, sondern …weiterlesen
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Website
Einige wenige Mausklicks genügen und schon ist ein Text oder eine Fotografie – und manchmal sogar eine ganze Website – kopiert. Dass dies technisch leicht umzusetzen ist heißt aber noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Texte, Bilder, aber auch Webseiten, genießen nämlich regelmäßig Urheberrechtsschutz, so dass der Verletzer auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden …weiterlesen


