Wer als Anschlussinhaber wegen eines Rechtsverstoßes beim sog. Filesharing in Anspruch nehmen wird, der genügt der ihn treffenden sekundären Darlegungslast bereits dann, wenn er dazu vorträgt, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen den Anschluss selbständig nutzen konnten. Dies hat das Amtsgericht Bochum in seinem Urteil vom 21.02.2017 (65 C 168/16) entschieden.weiterlesen
Zum gerichtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing nach § 91 ZPO
Wir haben an dieser Stelle bereits oft über die teilweise recht unterschiedliche Rechtsprechung bei (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing berichtet. Auch, wenn augenblicklich das Thema auf den ersten Blick „ausgekaut“ aussieht, weil aufgrund der Vorlage des Landgerichts München I zum EuGH zunächst von vielen Gerichten dessen Entscheidung abgewartet wird, beschäftigen wir uns heute mit der Frage …weiterlesen
Wird das illegale Streaming abmahnbar?
Während die Abmahnindustrie über Jahre hinweg glänzend verdient hat, indem Kinder, Jugendliche und deren Eltern wegen illegalem Filesharing juristisch verfolgt worden sind, war aus rechtlicher Sicht das Streaming von Filmen bislang aus Sicht der Nutzer gefahrlos möglich. Im Gegensatz zum Filesharing wird bei Streaming nämlich nicht eine Datei dauerhaft auf dem PC gespeichert, sondern nur …weiterlesen
BGH verlangt, dass Eltern beim Filesharing Namen des Kindes, das die Tat begangen hat preisgeben
Beim Filesharing geht es augenblicklich Schlag auf Schlag. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein Urteil eines Obergerichts vergeht, aus dem sich wieder etwas Neues ergibt. Während sich aufgrund des letzten Urteils des BGH, das die Rechtsverfolgung für den Rechteinhaber wesentlich erschwert hat, das LG München I dazu veranlasst sah, einen bei ihm anhängigen …weiterlesen
Landgericht München I legt Vereinbarkeit des urheberrechtlichen Schadensersatzanspruchs mit EU-Recht dem EuGH vor
Kaum, dass der BGH mit Urteil vom 06.10.2016 (I ZR 154/15 – Afterlife) die Rechtsverfolgung der Rechteinhaber erschwert hat, weil er entschieden hat, dass eine Haftung des Anschlussinhabers ausscheidet, wenn dieser glaubhaft vorträgt die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben und zum fraglichen Zeitpunkt auch ein anderer Hausgenosse (im entschiedenen Fall war es die Ehefrau) …weiterlesen
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