Wer einen Darlehnsvertrag abschließt und dann die Darlehensvaluta nicht abnimmt, muss der Bank dafür regelmäßig eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen. Stand dem Kunden allerdings bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, dann hindert die Bezahlung einer Nichtabnahmeentschädigung einen späteren Widerruf nicht, so dass die Bank zur Rückzahlung der Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet ist. Dies hat das OLG Koblenz in seinem …weiterlesen
LG München I verurteilt Verkäufer zur Rücknahme eines Kfz mit VW Dieselmotor
Das Landgericht München I stärkt die Rechte der Opfer im sog. VW Skandal. Mit Urteil vom 14.04.2016 (23 O 230033/15) hat es auf die Klage eines Käufers den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich des Wertverlustes für die Zeit in der das Fahrzeug genutzt wurde, als auch zum Schadenersatz (Kosten für Zulassung, Garantieverlängerung, Zusatzausstattung etc.) …weiterlesen
Patient kann Behandlungsvertrag jederzeit grundlos kündigen
Wenn Sie heute zum Arzt gehen und einen Vertrag über Wahlleistungen abschließen, dann wird Ihnen regelmäßig jede Menge Papier zur Unterschrift vorgelegt. Nicht selten werden dann auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die für den Fall, dass ein Behandlungstermin nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wird, eine Verpflichtung zum Schadenersatz regeln. In einem Fall, in dem ein Patient …weiterlesen
BGH: Abzugsklauseln der Banken bei KfW-Darlehen gegenüber Unternehmern wirksam
Wer als Unternehmer ein Darlehen im Rahmen der Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nimmt, bekommt oft nicht den gesamten Darlehensbetrag ausbezahlt, sondern die Bank nimmt zu ihren Gunsten einen Abzug vor. Der BGH hat sich nunmehr in verschiedenen Urteilen vom 16.02.2016 mit der Frage befasst, ob solche Abzüge rechtmäßig sind. 1. …weiterlesen
BGH: Eltern haben kein Recht Krippenvertrag in der Eingewöhnungsphase ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen
Jeder Jurastudent lernt bereits im ersten Semester den Grundsatz pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) kennen. Es handelt sich bei dem Prinzip der Vertragstreue um den wichtigsten Grundsatz im deutschen Vertragsrecht. Wer einen Vertrag abschließt und sich hinterher nicht mehr daran halten möchte, der hat meist schlechte Karten. Der Jurist spricht hier von …weiterlesen
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