Maklers Mühe ist oft umsonst. Dieser aus der Juristenausbildung stammende Satz soll angehenden Juristen als Merkhilfe verdeutlichen, dass Immobilienmakler grundsätzlich nicht für ihre Tätigkeit, sondern nur für den Erfolg ihrer Tätigkeit bezahlt werden. Dass Maklers Mühe auch umsonst ist, wenn der Erfolg erst später ohne sein Zutun eintritt, musste nunmehr ein in München ansässiger Immobilienmakler erfahren, der für …weiterlesen
Abmahnung des DFB wegen Verkauf von Eintrittskarten für das Pokalendspiels bei eBay
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des DFB hinsichtlich des am kommenden Samstag stattfindenden Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund in Berlin statt, bei dem dieser, vertreten durch die Kanzlei Beiten Burkart, Unterlassungsansprüche sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des Weiterverkaufs von Endspielkarten über die Handelsplattform eBay geltend macht. Der DFB beruft sich …weiterlesen
LG München I: Schriftformklausel in Vertrag über Bau eines Fertighauses ist unwirksam
Augen auf einem Kauf von Fertighäusern. Oftmals wird bei der Besichtigung des so genannten Musterhauses seitens der Verkäufer, bei denen es sich oft um selbständige Handelsvertreter handelt, mündlich etwas zugesagt, das dann schriftlich in der Vertragsurkunde nicht enthalten ist. Diese Erfahrung musste auch eine von unserer Kanzlei vertretene Käuferin machen, die die Errichtung eines Fertighauses zu …weiterlesen
BGH: Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Gechäftsbezeichnung
Gewerbliche Einträge in Telefonbüchern und Verzeichnissen sind teuer. Selbst für kleinere Einträge werden schnell mehrere 100 bis einige 1.000 € fällig. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in drei Fällen mit Urteilen vom 17.04.2014 (III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13) entschieden, dass Gewerbetreibende verlangen können kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und …weiterlesen
BGH: Kein Zahlungsanspruch des Unternehmers bei Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist gemeinschädlich. Deshalb ist der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle von Schwarzarbeit hinsichtlich des Lohnanspruchs des Unternehmers stets zu dem Ergebnis gelangt, dass ein solcher nicht gegeben ist, weil ein auf Schwarzarbeit gerichteter Vertrag nichtig ist. Allerdings wurde in der Vergangenheit dem Unternehmer dann doch über das Bereicherungsrecht ein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch auf …weiterlesen
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