Augen auf einem Kauf von Fertighäusern. Oftmals wird bei der Besichtigung des so genannten Musterhauses seitens der Verkäufer, bei denen es sich oft um selbständige Handelsvertreter handelt, mündlich etwas zugesagt, das dann schriftlich in der Vertragsurkunde nicht enthalten ist. Diese Erfahrung musste auch eine von unserer Kanzlei vertretene Käuferin machen, die die Errichtung eines Fertighauses zu …weiterlesen
BGH: Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Gechäftsbezeichnung
Gewerbliche Einträge in Telefonbüchern und Verzeichnissen sind teuer. Selbst für kleinere Einträge werden schnell mehrere 100 bis einige 1.000 € fällig. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in drei Fällen mit Urteilen vom 17.04.2014 (III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13) entschieden, dass Gewerbetreibende verlangen können kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und …weiterlesen
BGH: Kein Zahlungsanspruch des Unternehmers bei Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist gemeinschädlich. Deshalb ist der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle von Schwarzarbeit hinsichtlich des Lohnanspruchs des Unternehmers stets zu dem Ergebnis gelangt, dass ein solcher nicht gegeben ist, weil ein auf Schwarzarbeit gerichteter Vertrag nichtig ist. Allerdings wurde in der Vergangenheit dem Unternehmer dann doch über das Bereicherungsrecht ein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch auf …weiterlesen
AG München: Schwere Gesundheitsprobleme nach Unfall rechtfertigen außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages
Die Betreiber von Fitnessstudios verdienen am besten an solchen Kunden, die zwar bezahlen, die Angebote aber nicht wahrnehmen. Deshalb sind Fitnessverträge manchmal mit langen Laufzeiten versehen und nur schwer kündbar. Nachdem im Zivilrecht der Grundsatz gilt, dass Verträge einzuhalten sind, sollte deshalb stets zuvor überlegt werden, ob der Abschluss eines Vertrages mit langer Laufzeit sinnvoll …weiterlesen
Keine Gewährleistungsansprüche bei Schwarzgeldzahlung
Handwerk hat goldenen Boden. Manche Handwerker bessern ihr Einkommen zusätzlich dadurch auf, indem sie ihre Vergütung in bar und ohne Rechnungstellung kassieren und dabei dem Kunden die Mehrwertsteuer erlassen. Durch eine Änderung der Rechtsprechung des BGH ist hier allerdings für den Auftraggeber Vorsicht geboten. Während nämlich vormals eine solche Schwarzgeldabrede Gewährleistungsansprüche nicht entfallen ließ, hat …weiterlesen
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