Einträge in Branchenverzeichnisse sind meist teuer und deshalb regelmäßig jedenfalls ein gutes Geschäft für denjenigen, der das Branchenverzeichnis vertreibt. Deshalb drängen neben den altbekannten Verlagen immer mehr neue Anbieter in den Markt und versuchen unter Gewerbetreibenden und Firmen neue Kunden zu gewinnen. Die Methoden, die dabei angewendet werden, liegen oft in der Überrumpelung oder Täuschung …weiterlesen
BGH: Prämientickets aus dem Miles & More-Programm der Lufthansa AG sind nicht frei verkäuflich
Das Programm der Lufthansa dient der Kundenbildung. Dumm ist nur, dass derjenige, der bereits beruflich viel mit dem Flugzeug unterwegs ist, oft gar nicht in der Lage oder willens ist die so gesammelten Meilen auch noch selbst zu verfliegen. Auch der Bedarf an Sachpreisen ist irgendwann gesättigt. Deshalb kam ein findiger Vielflieger auf die Idee seine …weiterlesen
Kein wirksamer Vertragsschluss bei Anmeldung mit falschen persönlichen Daten bei eBay
Handelsplattformen im Internet sind eine großartige Erfindung. Lässt sich doch vom heimischen Schreibtisch aus unkompliziert und meist auch kostengünstig nahezu jedes erdenkliche Produkt, erwerben. Leider gibt es sowohl auf Verkäuferseite, aber auch auf Käuferseite, schwarze Schafe, die die Anonymität des Internets dazu nutzen möchten, andere zu übervorteilen. Fälle, in denen Waren zum Kauf angeboten werden, über …weiterlesen
Unzureichende Patientenaufklärung gefährdet Honoraranspruch des Arztes
Nur wer Zähne hat kein Lächeln. So könnte ein Werbeslogan für Zahnärzte lauten. Spaß beiseite. Das Gesundheitssystem führte dazu, dass der soziale Stand eines (älteren) Menschen oft bereits an seinen Zähnen erkennbar ist, denn gerade beim Zahnersatz geht die soziale Schere weit auseinander. Wer es sich leisten kann, kommt schnell in Versuchung, bei den dritten …weiterlesen
LG München II: Maklerleistung nicht mehr kausal für 4 Jahre später erfolgten Vertragsschluss
Maklers Mühe ist oft umsonst. Dieser aus der Juristenausbildung stammende Satz soll angehenden Juristen als Merkhilfe verdeutlichen, dass Immobilienmakler grundsätzlich nicht für ihre Tätigkeit, sondern nur für den Erfolg ihrer Tätigkeit bezahlt werden. Dass Maklers Mühe auch umsonst ist, wenn der Erfolg erst später ohne sein Zutun eintritt, musste nunmehr ein in München ansässiger Immobilienmakler erfahren, der für …weiterlesen
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