Während wir für gewöhnlich an dieser Stelle über Abmahnungen der Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell berichten, die diese u.a. systematisch ausspricht, wenn Makler in Immobilienanzeigen die nach § 16 a EnEV erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht haben, und sich für den Wiederholungsfall die Zahlung einer Vertragsstrafe versprechen lässt, liegt uns heute …weiterlesen
Abmahnradar: Wettbewerbszentrale mahnt Makler wegen Werbung mit Bewertungen ab
Eine Empfehlung ist die beste Werbung. Dies gilt im analogen Leben ebenso wie online. Onlineempfehlungen kommen meist in Form von Bewertungen daher. Hat ein Unternehmen gute Bewertungen, dann spricht dies auch andere Neukunden an. Deshalb ist verstärkt der Trend zu beobachten, dass nicht nur Bewertungsprofile manipuliert werden, sondern neben den Bewertungen in einschlägigen Portalen auch …weiterlesen
Abmahnradar: BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mahnt Verletzung der Wortmarke BRUBAKER auf eBay ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Firma BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Henstedt-Ulzburg vor, die vertreten durch den Kieler Rechtsanwalt Martin Wolf, im Geschäftsverkehr auftretend als HAHN & WOLF Anwaltskanzlei, eine Verletzung der beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Wortmarke BRUBAKER Register-Nummer: 39845478 durch den Verkauf eines Badesets auf der Handelsplattform eBay …weiterlesen
Abmahnradar: Wettbewerbszentrale mahnt Makler wegen Verstoß einer Immobilienanzeige gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG ab
Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Berliner Büros der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (kurz Wettbewerbszentrale) vor, in der diese eine Immobilienanzeige auf der Plattform www.immowelt.de, in der der Verkauf eines Grundstücks am Tegernsee angeboten worden war, zum Gegenstand der Abmahnung macht. Gerügt wird ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 …weiterlesen
Abmahnradar: Deutsche Umwelthilfe e.V. verlangt von Makler 5.000 € Vertragsstrafe und Abgabe einer verschärften Unterlassungserklärung
Die Deutsche Umwelthilfe e.V., die es wegen ihrer zahlreichen Rechtsstreitigkeiten um Dieselfahrverbote in Großstädten zu einer gewissen „Berühmtheit“ gebracht hat, ist weiterhin aktiv in der Abmahnung von Immobilienanzeigen, in denen keine oder keine vollständigen Angaben nach § 16a EnEV gemacht werden. Dass sie dabei nicht gerade zimperlich vorgeht, zeigt eine uns aktuell vorliegende weitere Abmahnung …weiterlesen
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