An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren über Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanz Consulting deutsche Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen und dessen umfangreiche Abmahntätigkeit unterschiedlichster Rechtsverstöße berichtet. Augenblicklich liegt uns eine erneute Abmahnung vor, in der u.a. eine veraltete Widerrufsbelehrung, aber auch ein angeblicher Verstoß gegen das Verpackungsgesetz gerügt wird. Wie …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt erneut im Auftrag von Harald Durstewitz veraltete Widerrufsbelehrung ab
Uns liegt erneut eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, mit der im Auftrag eines Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt, handelnd unter der Bezeichnung Dachs Germany, eine veraltete Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 …weiterlesen
Kein Kostenerstattungsanspruch für Abmahnung, wenn der Abmahnende aufgrund eigener Sachkunde die Abmahnung auch hätte selbst aussprechen können
Wer berechtigt einen Rechtsverstoß durch einen beauftragten Rechtsanwalt abmahnen lässt, der kann grundsätzlich die dafür entstandenen Abmahnkosten verlangen. Dies jedenfalls bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs, weil dann die Abmahnung bereits unzulässig ist. Was aber ist, wenn der Abmahnende selbst über die erforderliche Sachkunde zum Ausspruch der Abmahnung verfügt (hier: Rechtsanwalt), aber gleichwohl einen (anderen) Rechtsanwalt …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt erneut für T & D Versand GbR u.a. fehlenden OS-Link ab
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 22.07.2019 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS für die T & D Versand GbR, vertreten durch die Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, Kaufbeuren, einen fehlenden OS-Link abgemahnt hat, liegt uns nun eine auf den gleichen Tag datierende weitere Abmahnung des Gespanns vor in …weiterlesen
0180-Nummer in Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig und abmahnbar
Während strittig ist, ob ein Onlinehändler im Rahmen einer Widerrufsbelehrung überhaupt eine Telefonnummer angeben muss, steht jedenfalls fest, dass er keine Nummer angeben darf, bei dem erhöhte Telefonkosten anfallen. Deshalb ist die Angabe einer 0180-Nummer wettbewerbswidrig (OLG-Hamburg, Urteil vom 3. Mai 2019, 5 U 48/15).weiterlesen
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