Kinder und Jugendliche sind die Hauptleidtragenden nicht nur der Pandemie, sondern vor allen Dingen des staatlichen Politikversagens, das seit nunmehr mehr als einem Jahr das Leben der jüngsten Generation nicht nur beeinträchtigt, sondern in vielfältiger Weise deren psychische und körperliche Gesundheit gefährdet. Eine aktuelle Entscheidung des OVG Bremen vom 20.04.2021 (1 B 178/21) lässt Eltern …weiterlesen
Zur Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung des Betreuers (und andere Erbschleichereien)
Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Deshalb sind gerade Personen, die von Berufs wegen Umgang mit alten, kranken und einsamen Menschen haben, besonders gefährdet dies zum eigenen finanziellen Vorteil auszunutzen. Auch, wenn derartige „Vermögensdelikte“ oder Erbschleichereien meist im Verborgenen stattfinden und deshalb selten vor dem Kadi landen, gibt es doch manchmal Fälle, die gerichtskundig werden. In einem …weiterlesen
Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckel – Ein Kommentar
Nun ist es also amtlich. Mit Beschluss vom 25.03.2021 (2 BvF 1/20, 4/20 und 5/20) hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Auslöser dafür, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden konnte, war eine abstrakte Normenkontrolle, eine konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage) sowie eine Verfassungsbeschwerde, die die Verfassungsrichter …weiterlesen
Corona Spezial: Wie die Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Justiz ausschaltet…
In Deutschland gilt nach dem Grundgesetz das Prinzip der Gewaltenteilung. Dies bedeutet, dass die Staatsgewalt nicht zentralisiert, sondern aufgeteilt ist, sich also die unterschiedlichen Gewalten kontrollieren. Hierdurch soll die staatliche Macht begrenzt werden. Dabei gibt es 3 Gewalten, nämlich die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (vollziehende Gewalt) und die Judikative (Recht sprechende Gewalt). Bezogen auf …weiterlesen
Corona Spezial: Betriebsschließungsanordnung zählt zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Lohnanspruch haben, wenn sie nicht arbeiten, es sei denn, es greift eine Sonderregel „Lohn ohne Arbeit“ ein. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise in § 615 BGB. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch dann Lohn schuldet, wenn …weiterlesen
