Die Stellung als Erbe wird regelmäßig formell durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nachgewiesen. Wendet sich dann ein Beteiligter gegen die Richtigkeit des erteilten Erbscheins und beginnt daraufhin das Nachlassgericht den Sachverhalt aufzuklären, dann bedarf es einer Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens auch dann, wenn das Verfahren ohne förmlichen Beschluss mit der Mitteilung endet, …weiterlesen
Künftiges Pflichtteils- oder Erbrecht rechtfertigt keine Grundbucheinsicht
Wer Einsicht in das Grundbuch nehmen möchte, der muss darlegen, dass er daran ein berechtigtes Interesse hat. In erbrechtlichen Angelegenheiten kann sich ein solch rechtliches Interesse insbesondere aus einer Stellung als Pflichtteilsberechtigter oder Erbe ergeben. Ein künftiges Pflichtteils- oder Erbrecht rechtfertigt dagegen keine Grundbucheinsicht, weil derartige Ansprüche vor Eintritt des Erbfalls nicht verfolgt werden können …weiterlesen
Erben können Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub des Erblassers verlangen
Verstirbt der Erblasser, ohne dass er den ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen konnte, dann können die Erben vom Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen (EuGH, Urteile vom 06.11.2018, C – 569/16 und C – 570/16).weiterlesen
Zur Entlassung eines Testamentvollstreckers wegen zögerlicher Vermächtniserfüllung
Wird in einem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet, dann kann es schnell vorkommen, dass einem oder mehreren der Erben der Testamentsvollstrecker „lästig“ ist. Eine solche Lästigkeit für sich gesehen genügt aber zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers nicht. Vielmehr entspricht das Nachlassgericht einem solchen Antrag nur dann, wenn dem Testamentsvollstrecker eine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Eine solche ist beispielsweise dann …weiterlesen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf 40 € Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
Kommt ein Arbeitgeber mit beispielsweise der Zahlung von Arbeitslohn in Verzug, dann können Arbeitnehmer gleichwohl nicht die 40 € Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen, die das Gesetz grundsätzlich den Gläubigern bei Zahlungsverzug des Schuldners bei Entgeltforderungen zubilligt. Dies deshalb, weil § 12a ArbGG als Spezialvorschrift die Anwendbarkeit der Regelung aus dem BGB …weiterlesen
