Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen – wie z.B. Essen oder Einkaufen – können allerdings die versicherte Tätigkeit und damit den Unfallversicherungsschutz unterbrechen. Dies gilt auch für das private Telefonieren während der Arbeitszeit, wenn damit die versicherte Tätigkeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird. Dies entschied der 3. Senat des Hessischen …weiterlesen
Testament nicht mehr auffindbar! Was dann?
In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach dem Tod des Erblassers das von diesem verfasste handschriftliche Testament nicht mehr auffindbar ist. In diesen Fällen kann grundsätzlich das Erbrecht nicht durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden, es sei denn, es liegt zumindest eine Kopie des Testaments zusätzlich vor (OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2013, 2 …weiterlesen
Volle Haftung eines Arbeitnehmers, wenn die zum Schaden führende Tätigkeit dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen ist
Verursachen Arbeitnehmer Schäden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit, dann haften sie vollumfänglich grundsätzlich nur bei Vorsatz. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.08.2013 (13 Sa 269/13) einen Auszubildenden in einer Autowerkstatt zur Zahlung von 25.000 € Schmerzensgeld an einen anderen Auszubildenden verurteilt, weil er ohne Vorwarnung nach seinem Kollegen ein ca. 10 g schweres Auswuchtgewicht …weiterlesen
BAG: Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über Vorliegen eines Dienst- oder Werkvertrags
Wenn es darum geht Risiken zu vermeiden und Sozialversicherungsabgaben zu sparen, sind Arbeitgeber oft erfinderisch. Es kommt deshalb immer wieder vor, dass Verträge, bei denen es sich in Wahrheit um Arbeitsverhältnisse handelt, als Werkverträge eingestuft werden. Die Bezeichnung eines Vertrags als Werkvertrag oder Dienst- bzw. Arbeitsvertrag spielt aber im Streitfall keine Rolle, weil es maßgeblich …weiterlesen
Umsatzsteuer bei Dienstwagen – Steuerfalle bei im Ausland wohnenden Mitarbeitern
Überlässt der Chef einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, z. B. für Privatfahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, so gelten die umsatzsteuerlichen Regelungen zur Vermietung eines Beförderungsmittels. Dies hat zur Folge, dass die Überlassung des Dienstwagens umsatzsteuerlich dort erfasst wird, wo der Mitarbeiter wohnt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der …weiterlesen


