Mit der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung von Blockchain-Technologie stellt sich auch im Arbeitsrecht die Frage, ob die Zahlung von Arbeitsentgelt in Kryptowährungen zulässig ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu mit Urteil vom 16. April 2025 – 10 AZR 80/24 eine wegweisende Entscheidung getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Provisionsanspruch in der …weiterlesen
Archiv für Juni 2025
Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung? – Kleine Ursache, große Wirkung
Der Erblasser, ein Landwirt, hat in seinem Testament seine 3 Kinder, einen Sohn und 2 Töchter, zu seinen Nacherbinnen bestimmt. Vorerbin war seine Ehefrau. Für den Nacherbfall hatte er geregelt, dass sein Sohn den Hof „zu einer nicht überhöhten Last“ übernehmen soll. Die testamentarische Verfügung stammt aus dem Jahr 1961, der Erblasser ist im Jahr …weiterlesen
Annahmeverzugslohn: Wann ist der Anspruch ausgeschlossen?
Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn gemäß § 615 Satz 1 BGB entsteht, wenn der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt. Allerdings kann dieser Anspruch gemäß § 11 Nr. 2 KSchG ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer es böswillig unterlässt, eine ihm zumutbare anderweitige Arbeit anzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 15. Januar …weiterlesen
Mobbing am Arbeitsplatz – Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung gegen den Arbeitgeber?
Mobbing am Arbeitsplatz stellt für betroffene Arbeitnehmer eine erhebliche Belastung dar, die nicht nur das Arbeitsklima, sondern auch die psychische und physische Gesundheit beeinträchtigen kann. In bestimmten Fällen kann ein Anspruch auf eine sogenannte „billige Entschädigung in Geld“ gemäß § 253 Abs. 2 BGB bestehen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Anspruch …weiterlesen
Kein Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft
In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass sowohl abgelehnte Bewerber als auch gekündigte Arbeitnehmer die Vorschriften der DSGVO nutzen möchten, um nicht nur dem Arbeitgeber „Stress“ zu machen, sondern aus etwaigen Versäumnissen finanziellen Profit zu schlagen. Wir erläutern Ihnen nachfolgend, was sie als Arbeitgeber dazu wissen müssen.weiterlesen
