Moderne Überwachungstechnik ist leistungsfähig und günstig – rechtlich aber strikt begrenzt. Eine flächendeckende oder dauerhafte Videoüberwachung von Beschäftigten greift tief in deren Persönlichkeitsrechte ein. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 28.05.2025, Az. 18 SLa 959/24) hat einem Arbeitnehmer 15.000 Euro Geldentschädigung zugesprochen, weil er über fast zwei Jahre nahezu lückenlos überwacht wurde. Der Fall zeigt: Unberechtigte Videoüberwachung …weiterlesen
BGH stärkt Vermieterrechte bei Eigenbedarfskündigungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 24. September 2025 (Az. VIII ZR 289/23) ein wegweisendes Signal gesetzt: Vermieter können eine Wohnung auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn der Kündigungsgrund durch ihre eigenen Planungen ausgelöst wurde. Entscheidend ist, dass der Wunsch zur Eigennutzung nachvollziehbar und ernsthaft ist. Damit hat der BGH die Rechte der Vermieter …weiterlesen
Der Anspruch auf Einsicht in Nachlassakten und seine Bedeutung
In Erb- und Nachlassverfahren stellt sich häufig die Frage, inwieweit Dritte – insbesondere nicht unmittelbar Beteiligte – Einsicht in die Nachlassakte verlangen können. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das berechtigte Interesse nach § 13 Abs. 2 FamFG, regelmäßig in Verbindung mit dem Rechtsbehelf nach § 23 EGGVG, wenn das Nachlassverfahren bereits abgeschlossen ist. Eine aktuelle Entscheidung des …weiterlesen
Pflichtteilsergänzung und Wohnrecht des Erblassers – wenn Schenkungen zum Pflichtteilsanspruch führen
Im Erbrecht spielt die Kombination von lebzeitigen Schenkungen mit der Einräumung von Nutzungsrechten – insbesondere Wohnrechten – eine bedeutende Rolle. Häufig stellt sich die Frage, ob ein solches Wohnrecht den Anspruch auf Pflichtteilsergänzung hemmt oder ob die sogenannte „Abschmelzung“ der Schenkung in Gang gesetzt wird. Nachfolgend erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen, die Bedeutung lebzeitiger Schenkungen, …weiterlesen
Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs – das sagt das Bundesverfassungsgericht
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Diese Redensart hat auch damit zu tun, dass viele Rechtsuchende bei Gericht schnell den Eindruck gewinnen, dass dieses ihren Vortrag nicht verstanden, nicht beachtet oder schlichtweg übergangen hat. Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), dass in solchen Fällen verletzt sein kann, ist …weiterlesen


