Eine Diskriminierung im Bewerbungsverfahren kann für Arbeitgeber erhebliche finanzielle Folgen haben. Wird ein Bewerber wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder aus einem anderen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützten Grund benachteiligt, kommt nicht nur eine Entschädigung wegen des erlittenen immateriellen Schadens in Betracht. Hat der Bewerber die ausgeschriebene Stelle gerade wegen …weiterlesen
Annahmeverzugslohn: Welche Auskünfte kann der Arbeitgeber verlangen?
Eine unwirksame Kündigung kann für Arbeitgeber teuer werden. Stellt sich im Kündigungsschutzprozess heraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist, droht für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist die Nachzahlung von Annahmeverzugslohn. Zieht sich das Verfahren über Monate oder sogar Jahre hin, können erhebliche Zahlungsansprüche entstehen. Für Arbeitgeber gewinnt deshalb der Einwand …weiterlesen
Heimliche Tonaufnahme im Personalgespräch: Kündigung droht
Smartphones, Videokonferenzsysteme und KI-gestützte Transkriptionsprogramme machen es heute technisch denkbar einfach, ein Gespräch aufzuzeichnen. Ein Fingertipp auf dem Mobiltelefon genügt, und schon kann ein Personalgespräch, eine Besprechung mit dem Vorgesetzten oder ein Konfliktgespräch vollständig dokumentiert werden. Anschließend lässt sich die Aufnahme mit Hilfe künstlicher Intelligenz innerhalb weniger Sekunden in ein nahezu wortgetreues Gesprächsprotokoll umwandeln. Was …weiterlesen
Abwehr von AGG-Hoppern – auf den richtigen Vortrag kommt es an
Wer als Arbeitgeber mit einer Entschädigungsforderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz konfrontiert wird und den Eindruck gewinnt, dass sich ein Bewerber überhaupt nicht ernsthaft für die ausgeschriebene Stelle interessiert hat, sondern lediglich eine diskriminierende Formulierung in der Stellenanzeige ausnutzen möchte, denkt schnell an den sogenannten „AGG-Hopper“. Tatsächlich erkennt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung seit Jahren an, dass Entschädigungsansprüche …weiterlesen
Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier: Nicht jeder Übergriff rechtfertigt die fristlose Kündigung
Sexuelle Belästigungen haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder Verstoß die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Auch bei einem objektiv erheblichen Fehlverhalten muss der Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und prüfen, welche Reaktion im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Wie fein die Grenzen zwischen Abmahnung, ordentlicher Kündigung und fristloser Kündigung …weiterlesen
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