Wer Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten in Anspruch nimmt, genießt den besonderen Kündigungsschutz nicht nur vor dem ersten Abschnitt. Der vorwirkende Kündigungsschutz beginnt vielmehr vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut. Das gilt auch dann, wenn sämtliche Zeiträume bereits in einem einzigen Schreiben gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht wurden. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) …weiterlesen
Ist die Anrede einer nicht-binären Person als „Herr“ diskriminierend?
Die Frage, ob eine Person durch die Anrede als „Herr“ diskriminiert werden kann, ist rechtlich ernst zu nehmen. Sie betrifft nicht nur gesellschaftliche Fragen der Sprache, sondern unmittelbar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Persönlichkeitsrecht und den arbeitsrechtlichen Bewerbungsprozess. Besonders relevant wird dies, wenn eine Person ausdrücklich mitteilt, nicht männlich angesprochen werden zu wollen oder den personenstandsrechtlichen …weiterlesen
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – was Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte ab dem 07.06.2026 wissen müssen
Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union wird das Arbeitsrecht in Deutschland deutlich verändern. Ihr Ziel ist einfach formuliert, in der praktischen Umsetzung aber anspruchsvoll: Frauen und Männer sollen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleich bezahlt werden. Dieses Gebot ist nicht neu. Es folgt bereits aus Art. 157 AEUV, aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aus dem Entgelttransparenzgesetz und …weiterlesen
Kein Bonus bei Elternzeit? Bundesarbeitsgericht erlaubt anteilige Kürzung variabler Vergütung
Variable Vergütungen, Boni und Zielprämien sind in vielen Arbeitsverhältnissen längst kein bloßer Zusatz mehr. Gerade im Vertrieb, im Außendienst, bei Führungskräften oder in Unternehmen mit leistungsorientierten Vergütungssystemen machen Bonuszahlungen häufig einen erheblichen Teil des Jahreseinkommens aus. Entsprechend groß ist der Streit, wenn der Arbeitgeber eine solche Zahlung kürzt, obwohl die vereinbarten Ziele erreicht oder sogar …weiterlesen
Arbeitsgericht Hamm lehnt Entschädigungsanspruch nach AGG wegen Rechtsmissbräuchlichkeit ab
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Bewerberinnen und Bewerber vor Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. Arbeitgeber dürfen Bewerbungen insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität benachteiligen. Diese Benachteiligungsmerkmale ergeben sich aus § 1 AGG. Wird gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, kann ein abgelehnter Bewerber nach § 15 …weiterlesen
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