Nach der Coronahilfe, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei bezahlen konnten, kam die Inflationsausgleichsprämie, nach der Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 insgesamt 3.000 € steuer- und abgabenfrei zu bezahlen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Da zwischenzeitlich jeder, nicht nur Niedriglohnempfänger, …weiterlesen
Die Bedeutung des Schriftformgebots bei Vertragsmodifizierungen vor Arbeitsantritt – Eine Analyse des Urteils des BAG vom 16.8.2023 (7 AZR 300/22)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 16. August 2023 (Az. 7 AZR 300/22) wichtige Klarstellungen zur Anwendung des Schriftformgebots bei Vertragsmodifizierungen vor Aufnahme der Beschäftigung vorgenommen. Diese Entscheidung beleuchtet grundlegende Aspekte des Arbeitsrechts und verdient daher eine detaillierte Betrachtung.weiterlesen
Arbeitsrechtliche „Turboklausel“ kann (noch) nicht wirksam durch beA-Schreiben ausgeübt werden
In einer Welt, in der digitale Kommunikation immer mehr an Bedeutung gewinnt, stellt sich auch im Arbeitsrecht die Frage, wie moderne Technologien in herkömmliche Rechtsstrukturen integriert werden können. Ein aktuelles Beispiel ist der Umgang mit sog. Turboklauseln in Aufhebungsverträgen oder arbeitsrechtlichen Vergleichen, also Regelungen, bei denen dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung …weiterlesen
Entschädigungsanspruch bei Verstößen gegen die DSGVO: Ein kritischer Blick
In der heutigen digitalen Ära, in der Daten als das neue Gold gelten, spielt der Schutz personenbezogener Daten eine entscheidende Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein wichtiges Instrument zum Schutz dieser Daten in der Europäischen Union. Doch was geschieht, wenn es zu Verstößen gegen die DSGVO kommt? Ist in jedem Fall eine Geldentschädigung gerechtfertigt? Gerade …weiterlesen
Rechtliche Probleme beim Zugang der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit Gestaltungswirkung. Sie entfaltet ihre Wirkung frühestens mit Zugang beim Empfänger, § 130 BGB. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits beim Arbeitsgericht um den Zugang der Kündigungserklärung gestritten wird. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Herausforderungen rund um …weiterlesen
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