Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.01.2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen. Bis dahin läuft die Übergangsregelung aus, die es erlaubt, tarifvertraglich vom Mindestlohn abzuweichen. Übergangsweise gelten noch in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie niedrigere Mindestlöhne. …weiterlesen
Auch bei sog. Bereitschaftszeiten ist der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen
Im Arbeitsrecht gilt seit jeher der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Seitdem Arbeitnehmern Mindestlohn geschuldet wird, könnte der Grundsatz auch lauten „Ohne Arbeit kein Mindestlohn“. Allerdings lässt sich auch darüber vortrefflich streiten, was überhaupt Arbeit ist, wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29 Juni 2016 (5 AZR 716/15) zeigt. Das BAG hat in dieser …weiterlesen
BAG: Ausnahmsweise kein Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz
Rauchen ist out. Während früher in Betrieben und Büros oft deshalb „dicke Luft“ herrschte, weil nicht nur der Chef, sondern auch die Kollegen an ihrem Arbeitsplatz hemmungslos gequalmt haben, haben Arbeitnehmer seit dem Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, weil die Arbeitsstättenverordnung davon ausgeht, dass auch das Passivrauchen die Gesundheit gefährdet. Deshalb …weiterlesen
Vorsicht bei zu aggressiver Prozessführung im Kündigungsschutzprozess
Vor Gericht herrscht manchmal ein recht rauer Ton. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Prozessbeteiligte für im Rahmen eines Rechtsstreits getätigte Äußerungen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich kaum angreifbar sind. Sind die Fronten verhärtet, was gerade oft bei Streitigkeiten um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Fall ist, dann hat so mancher Arbeitnehmer einen inneren Reichsparteitag, …weiterlesen
BAG: Fehler im Konsultationsverfahren bei bevorstehender Massenentlassung führen im Fall der Betriebsstilllegung nicht zur Unwirksamkeit einzelner Kündigungen
In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, muss bei einer beabsichtigten Massenentlassung nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG die Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen des sog. Konsultationsverfahrens auch auf die betroffenen Berufsgruppen beziehen. Erfolgt allerdings die beabsichtigte Entlassung zum Zwecke der Betriebsstilllegung, dann genügt eine abschließende Stellungnahme des …weiterlesen
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