Der Erblasser, ein Landwirt, hat in seinem Testament seine 3 Kinder, einen Sohn und 2 Töchter, zu seinen Nacherbinnen bestimmt. Vorerbin war seine Ehefrau. Für den Nacherbfall hatte er geregelt, dass sein Sohn den Hof „zu einer nicht überhöhten Last“ übernehmen soll. Die testamentarische Verfügung stammt aus dem Jahr 1961, der Erblasser ist im Jahr …weiterlesen
Enterbt – so machen Sie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche richtig geltend
Nahezu jeder Erbfall bringt neben der Trauer, um den Verlust eines geliebten Menschen auch Streit in die Familie. Jedenfalls dann, wenn der oder die Verstorbene nicht vermögenslos waren, sondern etwas zu erben gibt. Gibt es kein Testament, dann ist der Streit aufgrund der gesetzlichen Erbfolge vorprogrammiert, jedenfalls dann, wenn nicht nur eine Person gesetzlicher Erbe ist. …weiterlesen
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines nichtehelichen Kindes bei postmortaler Vaterschaftsfeststellung
Die Frage, wann der Pflichtteilsanspruch eines nichtehelichen Kindes verjährt, wenn die Vaterschaft erst nach dem Tod des Erblassers gerichtlich festgestellt wird, ist von erheblicher praktischer und rechtlicher Bedeutung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12. März 2025 (Az. IV ZR 88/24) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die die rechtliche Einordnung solcher Konstellationen wesentlich klärt. Im …weiterlesen
Kettensurrogation im Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis im Grundbuchverfahren gemäß § 29 Abs. 1 GBO
Im deutschen Erbrecht spielt die Kettensurrogation eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob ein mit Mitteln aus einer Erbschaft erworbener Gegenstand als Surrogat im Sinne des § 2111 Abs. 1 BGB anzusehen ist. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in seinem Beschluss vom 01.04.2025 (Az. 34 Wx 66/25 e) mit den …weiterlesen
Keine Diskriminierung von Männern bei der Bewertung eines Nießbrauchs – Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zur Anwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln
In einem aktuellen Urteil vom 20.11.2024 (Az. II R 38/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Verwendung unterschiedlicher Sterbetafeln für Männer und Frauen bei der steuerlichen Bewertung eines Nießbrauchs nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Vielmehr sieht das Gericht darin eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung, die auf statistisch fundierten Lebenserwartungen beruht und der gleichheitsgerechten Besteuerung dient. …weiterlesen
