Leben Sie auch in einer Patchworkfamilie? Dann sind Sie nicht allein, denn mehr als 10 % aller deutschen Familien sind zwischenzeitlich eine Patchworkfamilie und die Tendenz ist mit zunehmender Scheidungsrate weiter steigend. Das, was auf den ersten Blick für langzeitgeschädigte Ehepartner ganz spannend klingt, nämlich neuer Partner, weitere Kinder und somit viel Spaß und Abwechslung, …weiterlesen
Digitaler Nachlass wird oft nicht geregelt
Nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom vom November 2019 gaben 65 % der befragten Internetnutzer an ihren digitalen Nachlass nicht geregelt zu haben. Immerhin 18 % haben nach eigenen Angaben teilweise Regelungen getroffen, während 13 % den digitalen Nachlass vollständig geregelt haben. Gegenüber dem Jahr 2017, hat sich die Zahl derjenigen, die Regelungen getroffen …weiterlesen
Erbfallkostenpauschale kann auch dann angesetzt werden, wenn die tatsächlich getragenen Kosten geringer sind
Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung sieht das Gesetz in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 Erbschaftsteuergesetz eine Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 € vor. Diese muss auch einem Nacherben gewährt werden, der die Beerdigungskosten nicht getragen hat, wenn er nachweisen kann, dass er unmittelbar und im Zusammenhang mit der Abwicklung und Regelung des Nachlasses …weiterlesen
Der Anfall der deutschen Erbschaftssteuer bestimmt sich ausschließlich nach Inländerprinzip, also dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Nach deutschen Erbrecht entsteht das Erbe (und damit die Verpflichtung Erbschaftssteuer zu bezahlen) mit dem Anfall der Erbschaft, also automatisch mit dem Tod des Erblassers. Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft ist dafür nicht erforderlich. Im Erbschaftssteuerrecht anderer Länder, beispielsweise in Italien, besteht dieser Automatismus nicht, sondern der Erbe muss ausdrücklich die Erbschaft annehmen. Aus erbschaftssteuerrechtliche …weiterlesen
Gemeinschaftliche Abkömmlinge im Sinne des Erbrechts sind nicht nur Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel usw.
Juristische Laien haben oft ihre liebe Mühe und Not, wenn es um die Formulierung von Testamenten geht, die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden bzw. das zu verstehen, was sie da im Testament formuliert haben. Nicht selten führen Fehlvorstellungen vom Begrifflichkeiten zu ungewünschten Regelungen. Dass aber offensichtlich nicht nur Laien, sondern auch Gerichte manchmal Schwierigkeiten mit der …weiterlesen
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