Wer als Bezieher von Sozialhilfe erbt, der läuft Gefahr, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen kürzt und/oder einstellt und so das Erbe, jedenfalls dann, wenn es nicht besonders groß ist, regelrecht verpufft, ohne dass ihm durch die Erbschaft ein spürbarer Vorteil zugeflossen ist. Deshalb wird in einer solchen Situation die Versuchung groß sein, das Erbe auszuschlagen, …weiterlesen
Das 2-Stifte-Testament – Zur Wirksamkeit von Zusätzen in einem handschriftlichen Testament
Wer ein privatschriftliches, also ein handgeschriebenes Testament errichtet, der sollte tunlichst darauf achten, dass der gesamte Text mit dem gleichen Stift geschrieben wird. Sonst kann nämlich später unter den Erben, auch wenn bei einem Testament grundsätzlich Einfügungen und Streichungen möglich sind, Streit darüber entstehen, welcher Text für die Festlegung der Erbfolge der maßgebliche ist. Wer …weiterlesen
Hoferbeneinsetzung ist nach Verlust der Hofeigenschaft im Sinne der HöfeO als Alleinerbeinsetzung auszulegen
Was passiert, wenn ein Landwirt einen Hoferben bestimmt, zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls aber der landwirtschaftliche Betrieb die Hofeigenschaft im Sinne der HöfeO verloren hat? Gilt dann gesetzliche Erbfolge oder gilt der Hoferbe als Alleinerbe eingesetzt? Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 21.03.2018 (10 W 63/17) im Sinne einer Alleinerbeinsetzung entschieden und dem …weiterlesen
Sind Vorfälligkeitsentschädigungen für die Darlehensablösung im Rahmen der Abwicklung eines Nachlasses abzugsfähig?
Wird ein Darlehensvertrag frühzeitig aufgelöst, dann verlangen Banken dafür regelmäßig eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Durch solche Vorfälligkeitsentschädigungen soll der entgangene Zinsverlust der Bank ausgeglichen werden. Was aber ist, wenn im Zusammenhang mit einem Erbfall Grundstücke verkauft und in Geld umgesetzt werden, damit der Nachlass unter mehreren Erben verteilt werden kann? Nach Auffassung des FG Münster (Urteil …weiterlesen
Erben haften bei geteiltem Nachlass mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Pflichtteilsansprüche
Enterbt der Erblasser seine Kinder und entzieht diesen gleichzeitig den Pflichtteil und setzt stattdessen Dritte als Erben ein, dann wird dadurch ein Pflichtteilsanspruch der Enkel nicht berührt. Haben die Erben den Nachlass bereits verteilt und verbraucht oder anderweitig weitergegeben, so haften sie auch mit ihrem Privatvermögen für Pflichtteilsansprüche (OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2017, 10 O 31/17).weiterlesen
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