Auch, wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten in § 2314 BGB umfangreiche Auskunftsansprüche gegen den Erben einräumt, steht der Pflichtteilsberechtigte oft vor dem Problem, wenn er keinerlei eigene Kenntnis vom Bestand und Umfang des Nachlasses hat, vorläufig einen Teilzahlungsanspruch zu beziffern. Eine Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, kann Einsicht in die …weiterlesen
Wann kann ein Erbe Auskunft über Eigengeschenke des Pflichtteilsberechtigten verlangen?
Die Interessenlage zwischen dem Erben einerseits und dem Pflichtteilsberechtigten andererseits ist konträr: während nämlich der Erbe ein Interesse daran hat den Nachlass möglichst klein zu rechnen, hat der Pflichtteilsberechtigte wiederum ein Interesse daran, dass der Nachlass möglichst gut bewertet wird. Deswegen regelt das Gesetz auch wechselseitig Auskunftsansprüche. Während nach § 2314 BGB der Pflichtteilsberechtigte vom …weiterlesen
Grundbuchamt muss bei Löschungsbewilligung einer Dienstbarkeit durch Erben auch dessen Erbenstellung prüfen
Auch, wenn es nicht zwingend erforderlich ist, so wird ein Immobilienerbe beim Grundbuchamt mit einer Forderung nach einem Erbschein konfrontiert. Da ein solcher gerade bei größeren Nachlässen teuer ist, sollte daher im Einzelfall stets geprüft werden, ob das Grundbuchamt überhaupt einen Erbschein verlangen darf oder sich aber, wie der nachfolgende Fall zeigt, nur Arbeit sparen …weiterlesen
Das scharfe Schwert beim Pflichtteil – Verzugszinsen
Wer als Abkömmling oder Ehegatte vom Erblasser enterbt wird, dem steht der Pflichtteil zu. Dies ist in § 2303 BGB so geregelt und den meisten Enterbten noch bekannt. Ebenso, dass der Pflichtteil der Höhe nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Weniger bekannt ist, und deshalb wird dies oft in der Praxis sehr stiefmütterlich behandelt, dass …weiterlesen
Steuerfalle Vorvermächtnis
150.000 DM erhalten und 500.000 DM versteuert. Das glauben Sie nicht? So jedenfalls hat es das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. November 2016 (4 K 2949/14 Erb) entschieden und die vom Finanzamt vorgenommene Berechnung der Erbschaftsteuer aus einem Vorvermächtnis abgesegnet.weiterlesen
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