Befindet sich im Nachlass ein Grundstück, dann geht mit Eintritt des Erbfalls das Eigentum daran auf den oder die Erben über. Dieser erbrechtliche Automatismus wird nach außen durch eine entsprechende Berichtigung des Grundbuchs dokumentiert, die seitens der Erben beantragt werden muss. Für gewöhnlich verlangt das Grundbuchamt dafür einen Erbschein, also eine (kostenpflichtige) Bescheinigung des Nachlassgerichts …weiterlesen
Achtung: Abfindung bei Streit über Erbschaft in Anteil an einer Personengesellschaft führt zu Veräußerungsgewinn
Beenden die Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft den Streit darüber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich, so erzielt derjenige, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter hätte werden können, einen Veräußerungsgewinn, der bei der Personengesellschaft festgestellt werden muss. Dies hat der BFH …weiterlesen
Ersatzerbe ist kein Nacherbe
Ist der letzte Wille im Testament nicht klar und deutlich geregelt und bringen im Rahmen einer Testamentsauslegung auch Umstände außerhalb des Testaments keine Klarheit, besteht die Gefahr, dass der Wille als Erblasser keine Berücksichtigung findet. Deshalb sollten Testamente immer jedenfalls dann, wenn der Nachlasswert bei mehr als 25.000 € liegt, nie ohne fachlich fundierten Rat erstellt …weiterlesen
Testierfähigkeit bei Demenz ausgeschlossen
Bei Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf. Deshalb wird oft, gerade wenn es um den Streit ums Erbe geht, noch vor dem Ableben des Erblassers mit harten Bandagen gekämpft. Immer öfters spielt dabei die Frage eine Rolle, ob ein dementer Erblasser noch in der Lage war in einem „lichten Moment“ (sog. luzide Intervalle) bisher bestehende …weiterlesen
Besteuerung der Abfindung für Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch
Der BFH hat mit Urteil vom 16.05.2013 (II R 21/11) entschieden, dass eine Abfindung eines gesetzlichen Erben an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an den Empfänger der Zahlung besteuert werden kann.weiterlesen
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