Webseitenbetreiber aufgepasst! Wenn Sie auf Ihrer Internetseite das Tracking-Tool Google Analytics verwenden, dann sollten Sie weiterlesen, denn nach einer Entscheidung des LG Dresden vom 11.01.2019 (1a O 1582/18) kann hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers verletzt werden, wenn der Einsatz ohne Anonymisierung der IP-Adresse erfolgt und der Nutzer nicht ausdrücklich in deren Speicherung und Weitergabe …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für T & D Versand GbR angeblich veraltete Widerrufsbelehrung ab
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 29.05.2019 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS eine veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt hat, liegt uns bereits die nächste Abmahnung von FAREDS auf dem Schreibtisch. Auch diesmal ist Gegenstand der Abmahnung eine Widerrufsbelehrung. Auftraggeber ist nun aber die T & D Versand GbR, vertreten durch die …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt im Auftrag von Harald Durstewitz veraltete Widerrufsbelehrung ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor mit der im Auftrag eines Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop für Berufsbekleidung abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 € verlangt. …weiterlesen
Abmahnfalle Google-Cache und Co.
Wenn Sie als Onlinehändler wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt worden sind und, weil die Abmahnung berechtigt war oder aber Sie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollten, eine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, dann versteht es sich von selbst, dass bevor eine solche Erklärung abgegeben wird, der Rechtsverstoß also beispielsweise der …weiterlesen
Apple muss Erben Zugang zu iCloud ermöglichen
Wer modern ist und etwas auf sich hält, der speichert seine Daten natürlich nicht mehr (ausschließlich) auf Smartphone oder PC, sondern in der Cloud, die für die Nutzer von Apple Produkten iCloud heißt. Dumm ist dabei nur, dass die meisten Menschen ihre Passwörter entweder im Kopf haben oder aber jedenfalls so aufbewahren, dass sie für …weiterlesen


