Bei Filesharing-Fällen wird regelmäßig damit argumentiert, dass mittels einer Software festgestellt wurde, dass von dem Anschluss des Abgemahnten eine Rechtsverletzung begangen worden sei. Besonderes Augenmerk ist dabei darauf zu richten, welche Software verwendet worden ist, insbesondere, ob es sich dabei um eine aktuelle Version handelt. Ist dies nämlich nicht der Fall, dann kann sich daraus …weiterlesen
LG München I: Unzureichender Vortrag im Rahmen der sekundären Darlegungslast bei sog. Filesharing
An dieser Stelle haben wir zuletzt des Öfteren davon berichtet, dass landauf und landab bei sog. Filesharingfällen Urteile gegen die Abmahner ergehen, wenn der Abgemahnte sich richtig verteidigt. Dass es offensichtlich immer noch Anwälte gibt, die in derartigen Verfahren nicht richtig vortragen und deshalb der Abgemahnte unterliegt, verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts München I vom …weiterlesen
Immer wieder: Zur Haftung des Anschlussinhabers in sog. Filesharingfällen unter Berücksichtigung der sekundären Darlegungslast
Gute Nachrichten für alle, die bereits wegen illegalem Filesharing abgemahnt worden sind (und noch nicht bezahlt haben), denn die Abmahner, die augenblicklich versuchen den „Renitenten“, die sich bislang nicht haben außergerichtlich einschüchtern und zur Zahlung bewegen lassen, mit gerichtlicher Hilfe beizukommen, erleiden ein ums andere Mal landauf landab Schlappen bei Gericht. Dies jedenfalls dann, wenn …weiterlesen
Auskunftsverlangen wegen (angeblich) unlizenzierter Software (Adobe Photoshop) durch BSA
Uns liegt ein weiteres Schreiben der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbH vor, die im Auftrag der BSA|The Software Alliance Urheberrechtsverletzung an Software der Firma Adobe, hier: Photoshop, verfolgen. Die Kanzlei behauptet in ihrem Schreiben, ihre Mandantschaft habe erst kürzlich den Hinweis erhalten, dass unlizenzierte Computerprogramme im Betrieb des Adressaten eingesetzt würden. Das Schreiben enthält …weiterlesen
Widerlegung der Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers bei illegalem Filesharing
Die goldenen Zeiten für die Abmahnindustrie bei illegalem Filesharing sind endgültig vorbei, weil immer mehr Instanzgerichte den Abmahnern, jedenfalls dann, wenn die Abgemahnten sich richtig verteidigen, eine Abfuhr erteilen. So hat das Amtsgericht Landshut mit Urteil vom 28.11.2014 (10 c 1392/14) die Klage gegen einen Familienvater abgewiesen, der sich (erstmalig im Prozess) damit verteidigt hatte, …weiterlesen
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