Wer als Anschlussinhaber beim sog. Filesharing auf Unterlassung, insbesondere aber auch auf die Zahlung von Abmahngebühren in Anspruch genommen wird, kann sich regelmäßig nicht damit verteidigen, dass er die behauptete Rechtsverletzung nicht begangen hat. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich …weiterlesen
BGH: Streitigkeiten über Anwaltshonorar im Zusammenhang mit Abmahnungen in sog. Filesharingfällen begründen keine besondere Grerichtszuständigkeit nach § 105 UrhG
Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen das UrhG bei sog. Filesharing im Internet, sind ein Millionengeschäft. Wird die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, dann besteht für die Geltendmachung des (kostspieligen) Unterlassungsanspruchs kein Rechtschutzbedürfnis mehr. Im Raum stehen dann regelmäßig nur noch die geforderten Abmahngebühren der Rechtsanwälte. Da sich, aufgrund des niedrigen Streitwerts, für die abmahnenden Kanzleien ein Rechtsstreit nicht lohnt, werden …weiterlesen
BGH: Sog. Framing von YouTube-Videos kann Rechtsverletzung darstellen
Unter dem Aktenzeichen I ZR 46/12 wird augenblicklich beim Bundesgerichtshof ein Fall verhandelt, bei dem es um die Frage geht, ob die Einbindung eines fremden YouTube-Videos in die eigene Internetseite (sog. Framing) eine Rechtsverletzung darstellt. Beim Framing wird über einen Link das Video von der Plattform YouTube oder einem ähnlichen Anbieter abgerufen. Im konkreten …weiterlesen
Abmahnung durch Koch Media GmbH
Die Anwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte mahnt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing im Auftrag der Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg bei München ab. Uns liegt zwischenzeitlich eine Abmahnung vor, in der nunmehr als Auftraggeberin nicht mehr die Koch Media GmbH mit Sitz in Planegg, sondern die Koch Media GmbH mit Sitz in Höfen, Österreich, angegeben wird.weiterlesen
Unberechtigte Nutzung eines Fotos in einem Onlineshop für 60 €
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer wahllos Fotos und Inhalte kopiert läuft Gefahr gegen das Urheberrechtsgesetz zu verstoßen. Um das zu verhindern muss ein verwendetes Foto entweder selbst erstellt oder aber lizensiert sein. Werden ungenehmigt fremde Fotos verwendet, kann der Urheber nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangen. Dabei ist oft streitig, wie viel …weiterlesen
