Mit einem lang ersehntem Urteil hat der EuGH am 15.09.2016 (C-484/14) in einem Vorabentscheidungsverfahren halbherzig die Störerhaftung beim Filesharing für Betreiber offener Netzwerke gekippt. Gleichzeitig haben die Richter aber ein Hintertürchen offen gelassen, die es der Abmahnindustrie, also Anwaltskanzleien, die darauf spezialisiert sind, Serienabmahnungen für Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing zu versenden, ermöglicht ein neues Geschäftsmodell aufzubauen.weiterlesen
EuGH: Zur Verlinkung auf urheberrechtsverletzenden Inhalt
Eine Verlinkung auf den Inhalt einer anderen Website ist mit wenigen Mausklicks hergestellt. Nicht selten aber droht Ungemach, wenn die Inhalte der Seite, auf die verlinkt wird, rechtlich zu beanstanden ist, insbesondere Urheberrechte verletzen. Der EuGH hat nun in seinem Urteil vom 08.09.2016 (C-160/15) klargestellt, dass das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich …weiterlesen
10-jährige Verjährung bei Filesharing?
In jüngster Zeit haben uns mehrfach Schreiben von Inkassobüros erreicht, die bereits verjährte Zahlungsansprüche aus Urheberrechtsverletzungen beim sog. Filesharing geltend machen. Die Empfänger der Schreiben sind meist vor mehreren Jahren wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing kostenpflichtig abgemahnt worden und haben damals zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, nicht jedoch den Zahlungsanspruch erfüllt. Letzterer …weiterlesen
LG München I: Uploaddienst haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden
Mit Urteil vom 11.08.2016 (21 O 6197/14) hat das Landgericht München I auf eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) entschieden, dass sog. Sharehoster auf Schadenersatz haften, wenn sie das Hochladen und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht unterbinden.weiterlesen
Steht die Störerhaftung bei offenem WLAN nach deutschem Recht vor dem Aus?
In Deutschland haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerks für Rechtsverletzungen der Nutzer des jeweiligen Hot Spots nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Das betrifft sowohl den einzelnen Internetanschluss einer Familie als auch Unternehmer, die beispielsweise in ihrem Hotel, ihrem Geschäftslokal oder an einem Produktionsstandort Dritten WLAN zur Verfügung stellen. Diese Haftung kann der WLAN-Betreiber nur vermeiden, indem …weiterlesen
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