In Deutschland haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerks für Rechtsverletzungen der Nutzer des jeweiligen Hot Spots nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Das betrifft sowohl den einzelnen Internetanschluss einer Familie als auch Unternehmer, die beispielsweise in ihrem Hotel, ihrem Geschäftslokal oder an einem Produktionsstandort Dritten WLAN zur Verfügung stellen. Diese Haftung kann der WLAN-Betreiber nur vermeiden, indem …weiterlesen
OLG München erweitert die Haftung der Eltern bei Filesharing durch minderjährige Kinder
Erst in unserem letzten Beitrag vom 14.01.2016 hatten wir über ein aktuelles Urteil des BGH vom 11.06.2015 (I ZR 75/14 – Tauschbörse III) berichtet, in dem das oberste deutsche Zivilgericht die Grundsätze zur sekundären Darlegungslast von Eltern, über deren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen wurde, neuerlich konkretisiert hat, berichtet. Diese Rechtsprechung wird nun durch …weiterlesen
BGH: Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing-Fällen
An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren über Urteile berichtet, in denen Rechtsstreitigkeiten bei der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen wegen sog. Filesharings Klagen der Abmahnindustrie mit der Argumentation zurückgewiesen hatten, dass der abgemahnte Anschlussinhaber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungs- und Beweislast einen Sachverhalt vorgetragen hat, der nicht ausschließen lässt, dass nicht er, sondern …weiterlesen
BGH: Zur Verantwortlichkeit der Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder beim Filesharing
In seinem Urteil vom 15.11.2013 (I ZR 74/12 – Morpheus) hatte der BGH erstmalig darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder beim sogenannten Filesharing haften. Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 11.06.2015 (I ZR 7/14 – Tauschbörse II) fortgeführt und (nochmals) klargestellt, dass Eltern grundsätzlich verpflichtet sind, die Internetnutzung ihres …weiterlesen
Schwere Zeiten für die Abmahnungsindustrie bei Filesharingfällen, wenn der Internetanschluss im Familienverbund genutzt wird
An dieser Stelle haben wir schon des Öfteren über Urteile berichtet, in denen die Abmahner bei Filesharing, die ihre Ansprüche gerichtlich weiter verfolgt haben, unterlegen sind, weil die mit der Angelegenheit befassten Gerichte zu dem Ergebnis gelangt waren, dass die Vermutung der Täterschaft aufgrund der sog. sekundären Darlegungs- und Beweislast des in Anspruch genommenen widerlegt …weiterlesen
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