Wer eine Eigentumswohnung erwirbt vergisst oft, dass seine Befugnisse als Eigentümer stark eingeschränkt sind und keineswegs nach freiem Belieben mit dem Eigentum verfahren werden darf. Diese Erfahrung musste auch ein Münchner machen, der regelmäßig Tauben auf seinem Balkon gefüttert hatte und deshalb den Ärger der Eigentümergemeinschaft auf sich gezogen hat. Nachdem er die Beschwerden der …weiterlesen
AG München: Kein Gartenhaus auf Sondernutzungsfläche ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer
Eine eigene Immobilie – und sei es nur in Form einer Eigentumswohnung – ist nach wie vor der Traum vieler Menschen. Wer es dann von der Mietwohnung in eine eigene Eigentumswohnung geschafft hat, stellt oft sehr schnell fest, dass die Nutzung des eigenen Eigentums auch hier sehr stark reglementiert ist. Diese Erfahrung musste auch ein Münchner Ehepaar …weiterlesen
BGH: Keine GEMA-Gebührenpflicht für WEG
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt sie das Inkasso für auf vergütungspflichtigen Kabelweitersendungen beruhende Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften durch. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die ihnen von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Als solche tritt die GEMA, zum …weiterlesen
BGH: Unterlassungsansprüche wegen zweckwidriger Nutzung verjähren nicht
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften entsteht immer wieder Streit zwischen den Miteigentümern, wenn einzelne Räumlichkeiten entgegen den Regelungen der Teilungserklärung genutzt werden. In einem nun vom BGH mit Urteil vom 08.05.2015 (V ZR 178/14) entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer im Untergeschoss Souterrainräume, die in der Teilungserklärung ausgewiesen waren als „Räumlichkeiten im Souterrain bestehend aus drei Hobbyräumen, Vorratskeller, Flur …weiterlesen
AG München: Geschäftsräume, die in einer Teilungserklärung als Läden ausgewiesen sind, dürfen grds. nicht als Schnellimbiss genutzt werden
In Wohnungseigentümergemeinschaften entsteht immer wieder Streit darüber, wie einzelne Einheiten genutzt werden dürfen. Das Amtsgericht München hatte sich nun mit einem Fall zu befassen, in dem in der Teilungserklärung die Räumlichkeit als „Laden im Erdgeschoss bestehend aus Ladenraum, Büroraum, Vorratsraum, PC und Flur“ beschrieben waren und der Eigentümer die Räumlichkeiten an einen Pizzabäcker/Dönerladen vermietet hatte, …weiterlesen
