Die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts sind sehr formell. Es kommt daher für die Frage, was zulässig ist und was nicht, stets auf die Vorgaben der Teilungserklärung an. Sind diese nicht mehr zeitgemäß, dann kann ein Miteigentümer zwar einen Anspruch auf Änderung desselben haben. Nutzt er sein Teileigentum allerdings eigenmächtig im Widerspruch zur Teilungserklärung, dann haben die …weiterlesen
Trampolin im Gartenanteil eines Miteigentümers eine WEG ist grds. hinzunehmen
Sind in einer Teilungserklärung einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) den einzelnen Wohnungseigentümern von Gartenwohnungen zur Sondernutzung zugewiesene Gartenanteile als „Ziergarten“ bezeichnet, dann dürfen dort auch größere Spielgeräte, wie beispielsweise ein Trampolin aufgestellt und benutzt werden (Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2017 – 485 C 12677/17 WEG).weiterlesen
Gegen wen ist eine Klage auf Fällung oder Rückschnitt eines Baums im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zu richten?
Bäume führen oft zu Streit unter Nachbarn. Dies nicht nur bei Grundstücksnachbarn, sondern auch innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG). Während bei Grundstücksnachbarn klar ist, gegen wen sich die Klage richtet, nämlich gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks, ist dies im Rahmen einer WEG nicht ganz so einfach. Gerade dann, wenn der streitbefangene Baum in einem dem Sondernutzungsrecht unterliegenden …weiterlesen
Eigentümer einer WEG haben Anspruch auf Nutzung eines vorhandenen Schwimmbads
Augen auf beim Wohnungskauf könnte man aufgrund eines aktuellen Urteils des Amtsgerichts München vom 11.01.2017 (485 C 12234/16 WEG) sagen. Auch, wenn ein Schwimmbad in einer Wohnanlage auf den ersten Blick recht verlockend erscheint, so können jedoch in der Folgezeit Kosten auf die Eigentümer zu kommen, wie die Entscheidung zeigt, die erheblich, ja teilweise sogar wirtschaftlich …weiterlesen
Amtsgericht München verbietet Wohnungseigentümer das Füttern von Tauben auf dem Balkon
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt vergisst oft, dass seine Befugnisse als Eigentümer stark eingeschränkt sind und keineswegs nach freiem Belieben mit dem Eigentum verfahren werden darf. Diese Erfahrung musste auch ein Münchner machen, der regelmäßig Tauben auf seinem Balkon gefüttert hatte und deshalb den Ärger der Eigentümergemeinschaft auf sich gezogen hat. Nachdem er die Beschwerden der …weiterlesen


