In wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten folgt nach Erlass einer einstweiligen Verfügung oftmals ein so genanntes Abschlussschreiben in dem der Antragsgegner aufgefordert wird auf Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung zu verzichten und diese als endgültige, abschließende Regelung anzuerkennen. Gleichgültig, ob eine solche sog. Abschlusserklärung dann abgegeben wird oder aber der Rechtsstreit in einem Hauptsacheverfahren fortgesetzt wird, entsteht oft …weiterlesen
Abmahnung wegen Verstoß gegen Energiesparverordnung
Ab 01.05.2014 müssen bei Immobilienanzeigen in gewerblichen Medien Pflichtangaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthalten sein, denn zu diesem Zeitpunkt ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten, die auf die EU-Gebäuderichtlinie 2010 zurückgeht. Gemäß § 16a EnEV 2014 sind Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden verpflichtet, bestimmte Energiekennwerte aus dem sog. Energieausweis (vgl. § 16 EnEV …weiterlesen
Keine (wettbewerbsrechtliche) Haftung für Verlinkung der Startseite eines fremden Internetauftritts
Wer mittels eines sog. Hyperlinks auf die Startseite einer fremden Internetseite verweist, haftet nur dann für dort vorhandene Wettbewerbsverstöße, wenn er sich den Inhalt der fremden Seite zu eigen macht. Dies hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 19.02.2013 (6 U 49/13) klargestellt und bei dieser Gelegenheit einen informativen Überblick über den Stand der Rechtsprechung geliefert.weiterlesen
Abmahnkosten sind nur bezüglich des berechtigten Teils der Abmahnung erstattungsfähig
Bei der Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kommt es immer wieder vor, dass eine Abmahnung zum Teil berechtigt war, zum Teil aber zu Unrecht erfolgt ist, weil aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Wettbewerbsverstoß vorgelegen hat. In derartigen Fällen sind die geforderten Abmahnkosten nicht in voller Höhe erstattungsfähig, sondern nur in der Höhe, in der die Abmahnung …weiterlesen
BGH: Keine 1,5 Geschäftsgebühr in Gebrauchs- und Geschmacksmustersachen
Dass die Regelgebühr für eine außergerichtliche Anwaltsvertretung grundsätzlich lediglich eine 1,3 Geschäftsgebühr und nicht eine 1,5 Geschäftsgebühr ist, ist durch die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich gefestigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war, was im Einzelfall vom abrechnenden Rechtsanwalt dargelegt werden muss. Trotzdem wird in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten von einigen Rechtsanwälten …weiterlesen
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