Verkäufer erhalten von Amazon für jedes Produkt eine sog. ASIN (individuelle Identifikationsnummer). Unter dieser sind die Angebote bei Amazon gespeichert und für Dritte aufrufbar. Unter dem jeweiligen Angebot befindet sich jeweils die Angabe „von…“. Bieten mehrere Anbieter dasselbe Produkt unter identischer ASIN an, dann wird das Angebot einheitlich dargestellt. Amazon möchte damit erreichen, dass nicht ein …weiterlesen
Eine von einem Minderjährigen abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung ist grds. unwirksam
Im Internet beginnen Erfolgsgeschichten oft recht früh. Bereits als Jugendliche beginnen manchmal später erfolgreiche Unternehmer ihr Unternehmen zu gründen. Rechtlich ist dies nach § 112 BGB möglich, wenn die Eltern mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt haben. Durch eine solche Ermächtigung wird der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, …weiterlesen
BGH: Werbung mit „Olympia-Rabatt“ oder „Olympischen Preisen“ ist für jedermann zulässig
Bei Olympischen Spielen kämpfen nicht nur die Sportler um Medaillen, sondern außerhalb der Stadien auch Unternehmen um Profit. So hatte ein Hersteller von Kontaktlinsen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2008 in Peking mit „Olympia Rabatt“ bzw. „Olympischen Preisen“ geworben, ohne selbst offizieller Sponsor Olympische Spiele gewesen zu sein. Die Werbung gefiel dem Deutschen Olympischen Sportbund …weiterlesen
Angabe einer Mehrwertdienstnummer im Impressum kann wettbewerbswidrig sein
Fehler im Impressum sind oft Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Insbesondere die Frage, ob eine Telefonnummer angegeben werden muss oder aber ob die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummern genügt, beschäftigen immer wieder die Gerichte. Dies deshalb, da nach § 5 Abs. 1 S. 2 TMG beim Impressum zwar Angaben stehen müssen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit …weiterlesen
Fehlendes Impressum auf der Internetplattform XING kann lediglich „Bagatellverstoß“ im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG darstellen
Wer sich im Internet präsentiert hat eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten, will er nicht Gefahr laufen „Opfer“ einer gebührenpflichtigen Abmahnung zu werden. Die „Abmahnindustrie“ treibt seltsame Blüten. Es gibt nicht nur Rechtanwaltskanzleien, die nahezu ausschließlich vom Abmahngeschäft leben, sondern zwischenzeitlich ist bei manchen Rechtsanwälten auch jegliche Form von Kollegialität auf der Strecke geblieben, so …weiterlesen
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