Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen im Onlinehandel ist (ebenso wie die Abmahnung im sog. Filesharing) ein Millionengeschäft. Im erstgenannten Fall werden manchmal sogar, oft aus dem Umfeld von Anwaltskanzleien, Firmen gegründet, die vermeintlich am Wettbewerb teilnehmen, in Wahrheit aber nur einem einzigen Zweck dienen, nämlich als Wettbewerber in Abmahnverfahren auftreten zu können. Steht ein solches Gebührenerzielungsinteresse …weiterlesen
BGH: Abgabe einer Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis zur Übernahme der Abmahnkosten
Wer wegen eines Wettbewerbsverstoßes (oder Urheberrechtsverstoßes) kostenpflichtig abgemahnt wird, der gibt oft, jedenfalls dann, wenn die Sache für ihn keine grundsätzliche Bedeutung hat und er (vernünftig) anwaltlich beraten ist, eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, ohne allerdings die verlangten Abmahnkosten zu bezahlen. Um mit der Unterlassungserklärung keine Präjudiz für die Sach- und Rechtslage zu bewirken, wird daher …weiterlesen
Haftung des Arbeitgebers für Wettbewerbsverstöße eines Mitarbeiters auf dessen privater Facebook-Seite
Manche Mitarbeiter sind hoch motiviert, so motiviert, dass sie sogar auf ihrer privaten Facebook-Seite für ihren Arbeitgeber Werbung machen. Werden dabei allerdings Rechtsvorschriften verletzt, dann kann dafür auch der Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 04.11.2013 – (12 O 83/13) entschieden und ein Autohaus zur Unterlassung …weiterlesen
BGH: Grundsätzlich keine 1,5 Geschäftsgebühr im Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht gerechtfertigt
Nachdem durch eine unglückliche Formulierung in einer Entscheidung des BGH vor einiger Zeit zunächst bei vielen Rechtsanwälten der Eindruck entstanden war, im Rahmen der außergerichtliche Tätigkeit könnte statt einer 1,3 Geschäftsgebühr regelmäßig eine 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht werden, was gerade in Abmahnverfahren oft versucht wurde, hat der BGH zwischenzeitlich mehrfach klargestellt, dass in Fällen von durchschnittlicher Schwierigkeit …weiterlesen
Verstöße gegen Unterlassungstitel sind im Strengbeweis nachzuweisen
Unterlassungsschuldner, die gegen einen Unterlassungstitel verstoßen, müssen damit rechnen, dass der Unterlassungsgläubiger einen Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO stellt, also bei Gericht beantragt, dass wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel ein Ordnungsgeld, gegebenenfalls auch Ordnungshaft, verhängt wird. Während bei Unterlassungstiteln im einstweiligen Verfügungsverfahren die Glaubhaftmachung von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund ausreicht, wobei bei wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig die Eilbedürftigkeit …weiterlesen
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