Während vormals die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidriger Rechtsverstoß abgemahnt werden konnte, hat sich durch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung und die damit verbundenen Hinweise die Situation genau umgedreht, sodass demjenigen, der die Telefonnummer nicht angegeben hat, die Abmahnung durch einen Massenabmahner und die damit verbundenen Kanzleistrukturen gedroht hat.weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt im Auftrag von Harald Durstewitz veraltete Widerrufsbelehrung ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor mit der im Auftrag eines Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop für Berufsbekleidung abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 € verlangt. …weiterlesen
Abmahnfalle Google-Cache und Co.
Wenn Sie als Onlinehändler wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt worden sind und, weil die Abmahnung berechtigt war oder aber Sie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollten, eine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, dann versteht es sich von selbst, dass bevor eine solche Erklärung abgegeben wird, der Rechtsverstoß also beispielsweise der …weiterlesen
Bei Haustürgeschäft oder Fernabsatz besteht Widerrufsrecht auch für erworbenen Treppenlift
Wurde ein Vertrag über einen Treppenlift an der Haustür oder im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abgeschlossen, dann steht nach einem Urteil des LG Nürnberg-Führt vom 08.02.2019 (7 O 5463/18) Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens ist, ebenso wie eine Klausel, die für eine Mängelrüge Schriftform verlangt, unwirksam.weiterlesen
Ohne Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung besteht Abmahngefahr
Während es vormals, als der Widerruf nur schriftlich ausgeübt werden konnte, als wettbewerbswidrig angesehen wurde, wenn Händler im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer genannt haben, sehen zwischenzeitlich immer mehr Gerichte, so zuletzt das OLG Schleswig (Urteil vom 10. Januar 2019,6 U 37/17) es als wettbewerbswidrig an, wenn Onlinehändler, die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung verwenden, in dieser nicht …weiterlesen
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