Im Zivilprozess gilt der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung. Dies bedeutet, dass die Parteien sich insbesondere innerhalb der gesetzlichen bzw. der vom Gericht gesetzten Fristen erklären müssen. Werden solche Fristen versäumt, kann dies dazu führen, dass der Vortrag verspätet und damit präkludiert ist, also bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt wird. Nicht jede Fristversäumnis führt aber automatisch …weiterlesen
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