Das Erbe des Elternhauses ist für viele Menschen mit starken Emotionen verbunden. Neben den Erinnerungen, die eine solche Immobilie birgt, stellt das geerbte Haus Erbinnen und Erben jedoch auch vor rechtliche, steuerliche und finanzielle Herausforderungen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Elternhaus erben.weiterlesen
Die Rechte und Pflichten bei der Kündigung des Mietvertrags: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein zentraler Bestandteil des Mietrechts und birgt häufig Konfliktpotenzial zwischen Mietern und Vermietern. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Vorgaben, praxisrelevante Fallstricke und gibt Orientierung zu den Rechten und Pflichten beider Parteien.weiterlesen
Droht das Ende des Leerstandsmodells?
Das sogenannte Leerstandsmodell, oft auch als Sylter Modell bezeichnet, ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, die insbesondere bei der Übertragung von Immobilienvermögen Anwendung findet. Ziel ist es, Grundbesitz, der sich im Betriebsvermögen oder im Vermögen einer Kapitalgesellschaft befindet, steuerlich begünstigt zu übertragen. Grundlage hierfür sind die Vorschriften der §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG), die unter …weiterlesen
Schutz vor Sozialhilferegress bei der schenkweisen Übertragung einer Immobilie
Die schenkweise Übertragung einer Immobilie von Eltern auf ihre Kinder ist ein häufiger Wunsch, insbesondere um das Familienvermögen zu sichern. Doch gerade im Hinblick auf einen möglichen Sozialhilferegress sollten rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig geprüft werden. In diesem Artikel erläutern wir, wie die Übertragung optimal gestaltet werden kann, um den Zugriff des Sozialhilfeträgers zu vermeiden.weiterlesen
Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr aus Wolfratshausen!
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen – ein Jahr, in dem wir mit Ihnen, liebe Mandantinnen und Mandanten, manche gemeinsame Schlacht geschlagen und Sie in vielen Rechtsfragen begleiten durften. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken. Ihre Anliegen und Ihr Interesse an unseren Beiträgen sind uns Ansporn und Verpflichtung zugleich. …weiterlesen
