Soziale Netzwerke sind, jedenfalls aus juristischer Sicht, äußerst umstritten, weil Datenschutz oft nur unzureichend gewährleistet ist. Nunmehr hat Facebook vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 16.01.2018 – 16 O 341/15) eine schwere Schlappe erlitten, in dem die Richter u.a. die sogenannte Klausel zur Klarnamenspflicht, die Nutzer verpflichtet sich bei Facebook nur mit dem echten Namen …weiterlesen
Gefahren für die Erben bei steuerinfiziertem Nachlass durch Auslandsvermögen
Auslandsvermögen ist für Erben gefährlich, denn haben die Eltern Kapital im Ausland geparkt und zu Lebzeiten damit erzielte Kapitalerträge nicht im Rahmen ihrer Steuererklärung angegeben, dann machen sich die Kinder als Erben, wenn sie davon wussten und die Steuererklärungen nicht umgehend nach Eintritt des Erbfalls berichtigen, nicht nur selbst wegen Steuerverkürzung strafbar, sondern die verlängerte …weiterlesen
Mehr als 2-jährige Haftstrafe rechtfertigt Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Wird ein Arbeitnehmer zu einer mehr als 2-jährigen Haftstrafe verurteilt, dann ruht das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit nicht etwa, sondern der Arbeitgeber ist berechtigt den Arbeitnehmer, auch wenn die Straftat in keinerlei Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht, zu kündigen. Eine günstige Sozialprognose, die zu erwarten lässt, dass der Arbeitnehmer nicht die gesamte Haftstrafe wird verbüßen …weiterlesen
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Eigentümer haften verschuldensunabhängig für Schäden, die von ihnen beauftragte Handwerker am Eigentum Dritter verursachen
Wer als Eigentümer Handwerker mit Reparaturen an seine Immobilie beauftragt, sollte darauf achten, dass die beauftragten Firmen auch solvent sind, also für Schäden, die sie am Eigentum Dritter verursacht, selbst einstehen können. Sonst hat der Auftraggeber nämlich das Nachsehen und muss selbst dem Nachbarn den Schaden ersetzen. Es besteht nämlich ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § …weiterlesen
BGH erleichtert Eintrittsrecht des Lebensgefährten in das Mietverhältnis bei Tod des Mieters nach § 563 BGB
Wer in einer Mietwohnung mit seinem(er) Lebensgefährten/in, Ehepartner oder Eltern lebt, ohne selbst der Mieter zu sein, was gerade dann vorkommt, wenn Paare beim Zusammenziehen nicht gemeinsam eine neue Wohnung mieten, sondern einer in die Wohnung des anderen mit einzieht, verliert sein Zuhause nicht automatisch, wenn der Mieter stirbt. Dies deshalb, weil er in derartigen Fällen …weiterlesen


