Der Bundesfinanzhof hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung eines privaten PKW 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für …weiterlesen
BGH: 1,5 Geschäftsgebühr auch bei durchschnittlichen Sachen erstattungsfähig
Ein Nebenkriegsschauplatz bei Rechtsstreitigkeiten ist oft die Frage, ob und in welcher Höhe dem Kläger die Kosten erstattet werden müssen, die bei ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit seines Rechtsvertreters angefallen sind. Wurde vom Klägervertreter eine 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht, dann wird von Beklagtenseite oft eingewandt, dass allenfalls eine 1,3 Geschäftsgebühr zu erstatten sei, weil es …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 3)?
Chef online beleidigen: Kann ins Auge gehen Erlaubt: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Kritik ist zulässig, solange das Persönlichkeitsrecht des Chefs nicht verletzt wird. Verboten: Wer seinen Boss im Internet anschwärzt, liefert ihm einen Kündigungsgrund. Beleidigungen oder Schmähkritik braucht der Chef nicht hinzunehmen, denn solche Äußerungen gelten als öffentlich, nicht als privat. …weiterlesen
Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre
Gegen die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ oder die der Kanzlei als „Winkeladvokatur“ besteht ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. § 185 StGB. Dies hat das OLG Köln entschieden (AZ: 16 U 184/11).weiterlesen
Neuregelung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens auf dem Weg
Nach dem bereits verabschiedeten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, wurde am 18.07.2012 nunmehr vom Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen und somit die „zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform“ auf den Weg gebracht. …weiterlesen
