Pflichtteilsansprüche werden oft im Rahmen einer sog. Stufenklage geltend gemacht. Der Pflichtteilsberechtigte verlangt dabei in der ersten Stufe vom Erben Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses. Bleiben Zweifel daran bestehen, ob der Erbe die Auskunft mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, kann dann auf zweiter Stufe die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Auf der dritten Stufe …weiterlesen
Gefälscht oder nicht gefälscht, das ist gerade bei handschriftlichen Testamenten oft die Frage
Wenn es ums Geld geht, dann wird mit harten Bandagen gestritten. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass bei Erbstreitigkeiten sich widersprechende Testamente vorgelegt werden, die allesamt vom Erblasser stammen sollen. Bei notariellen Testamenten ist dies unproblematisch, weil dann die Errichtung des Testaments vom beurkundenden Notar bestätigt werden kann. Bei handschriftlichen Testamenten ist dies schon …weiterlesen
Bei Verdacht chronischer Wahnvorstellungen ist die Testierfähigkeit streng zu prüfen
Testierfähigkeit ist die Regel, Testierunfähigkeit die Ausnahme. Dies bedeutet, dass grundsätzlich derjenige, der behauptet ein Testament sei wegen Testierunfähigkeit unwirksam dies auch beweisen muss. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen das Nachlassgericht strengen Prüfungspflichten unterliegt und nicht einfach, ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen unternommen zu haben, von der Testierfähigkeit ausgehen darf. Dies ist beispielsweise bei chronischen Wahnvorstellungen …weiterlesen
Pflichtteilsrecht absurd – Zum Pflichtteilsanspruch des sog. Leihvaters bei der Vaterschaftsanerkennung gegenüber schwangeren Asylbewerberinnen
Not macht bekanntlich erfinderisch. So mancher deutsche Mann, der Hartz IV bezieht, bessert deshalb sein Einkommen dadurch auf gegen Bezahlung die Vaterschaft bei schwangeren Asylbewerberinnen, die aus sicheren Herkunftsstaaten nach Deutschland gekommen sind, anzuerkennen. Dies deshalb, weil das Kind dann nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz kraft Abstammung automatisch auch deutscher Staatsbürger wird. Es hat so ein …weiterlesen
Testamentsvollstreckungsvermerk im Erbschein bei bloß beaufsichtigender Testamentsvollstreckung unzulässig
Führt eine angeordnete Testamentsvollstreckung nicht zu einer Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Erben, dann ist diese nicht auf dem Erbschein durch sog. Testamentsvollstreckungsvermerk („Es ist Testamentsvollstreckung angeordnet“) zu vermerken (OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2017 – 2 Wx 72/17).weiterlesen
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