Wird eine gebrauchte Immobilie verkauft, dann ist in den notariellen Kaufverträgen standardmäßig geregelt, dass eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen ist. Eine solche Regelung gilt allerdings nicht für versteckte Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren. Auf diese muss er den Käufer, trotz einem entsprechenden Gewährleistungsausschluss, hinweisen. Sonst kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Der Teufel steckt aber …weiterlesen
So wird der PayPal Käuferschutz von dreisten Käufern missbraucht
Wer als Onlinehändler oder privater Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode akzeptiert, der riskiert, dass im Streitfall PayPal sich auf die Seite des Käufers schlägt und kurzerhand – auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Verkäufers – in das Vertragsverhältnis eingreift und den Kaufpreis erstattet. Ob das, was der Käufer, der den Käuferschutz in Anspruch nimmt, behauptet, …weiterlesen
Weiterverkauf und Wechselprämie entlastet Volkswagen nicht im Dieselskandal
Grundsätzlich ist die Rechtslage hinsichtlich der Ansprüche von Käufern, die ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug erworben haben, zwischenzeitlich so weit geklärt, dass regelmäßig eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Herstellers im Sinne von § 826 BGB als Anspruchsgrundlage herangezogen wird. Allerdings gibt es immer wieder neue Nuancen, die eine Klarstellung durch den BGH benötigen, wie ein …weiterlesen
Bewertungserpressung hat viele Gesichter
Bewertungserpressung ist bekanntermaßen ein zunehmendes Phänomen im Onlinehandel, mit dem sich Verkäufer, aber auch Dienstleister, herumschlagen müssen. Erstaunlich ist, dass manche Käufer/Kunden (und manchmal auch dann deren Rechtsanwälte) nicht einsehen, dass dann, wenn etwas gefordert wird, worauf kein Rechtsanspruch besteht und die Nichterfüllung dieser Forderung dann mit einer negativen Bewertung quittiert bzw. mit einer solchen …weiterlesen
Fiktive Mängelbeseitigungskosten auch beim Kauf von gebrauchten Immobilien?
In Immobilienkaufverträgen von gebrauchten Immobilien sind regelmäßig Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass dann, wenn nach Vertragsschluss ein Sachmangel auftritt, der Käufer grundsätzlich auf dem Schaden sitzen bleibt und sich nicht an den Verkäufer wenden kann. Etwas anderes gilt aber zum Beispiel dann, wenn ein Verkäufer den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat oder …weiterlesen
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