Hätten Sie es gewusst: Sie verkaufen online über die üblichen Handelsplattformen Waren. Im Anschluss an einen Kauf übersenden Sie an die vom Kunden angegeben E-Mail-Adresse nicht nur elektronisch die Rechnung, sondern bitten diesen gleichzeitig Sie im Rahmen einer Kundenbefragung zur Zufriedenheit zu bewerten. Zulässig oder unzulässig? Sie werden es bereits geahnt haben. Während die Instanzgerichte dies für zulässig …weiterlesen
Werbung mit dem Wort „Ballermann“ kostet Geld
Die Bezeichnung „Ballermann“ ist den meisten Menschen über die Grenzen der spanischen Insel Mallorca hinaus als Begriff für Spaß und kollektives Besäufnis bekannt. Was weniger bekannt ist, ist dass der Name „Ballermann“ markenrechtlich geschützt ist und deshalb nicht frei benutzt werden darf. Ein geschäftstüchtiges Ehepaar aus Niedersachsen hatte sich nämlich in den neunziger Jahren die Markenrecht …weiterlesen
„Refurbished Certificate“ zur Kennzeichnung von gebrauchten Smartphones nicht ausreichend
Bietet ein Onlinehändler keine Neuwaren, sondern stattdessen gebrauchte Waren (im entschiedenen Rechtsstreit Smartphones) an, dann muss darauf in der Produktinformation auch hinreichend hingewiesen werden. Der bloße Hinweis „refurbished certificate“ genügt dafür nicht (LG München I, Urteil vom 30. Juli 2018, 33 O 12885/17).weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor mit der im Auftrag eines Herrn Durstewitz aus Heilbad Heiligenstadt eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop im Oberland abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 € verlangt, …weiterlesen
Zur Rufausbeutung durch Nachahmung einer Produktausstattung
Genießt ein Produkt einen großen Bekanntheitsgrad, dann kann die Nachahmung einer bekannten Produktausstattung bereits dann eine unlautere Rufausbeutung im Sinne von § 4 Nr. 3b UWG sein, wenn sich die Wortmarke auf dem Nachahmungsprodukt von demjenigen des nachgeahmten Produkts unterscheidet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. Februar 2018 – 6 W 14/18).weiterlesen
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