Auch, wenn – soweit ersichtlich – die große Abmahnwelle, die nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 erwartet worden war, bislang ausgeblieben ist, nimmt der Zug langsam Fahrt auf. So hat das LG Würzburg mit Beschluss vom 13.09.2018 (11 O 1741/18 UWG) der Betreiberin einer Internetseite untersagt für ihre berufliche Tätigkeit eine unverschlüsselte Homepage ohne …weiterlesen
Onlinehändler aufgepasst! Neue Abmahngefahr durch Urteil des BGH zur Wettbewerbswidrigkeit einer Kundenbefragung nach der Vertragsabwicklung
Hätten Sie es gewusst: Sie verkaufen online über die üblichen Handelsplattformen Waren. Im Anschluss an einen Kauf übersenden Sie an die vom Kunden angegeben E-Mail-Adresse nicht nur elektronisch die Rechnung, sondern bitten diesen gleichzeitig Sie im Rahmen einer Kundenbefragung zur Zufriedenheit zu bewerten. Zulässig oder unzulässig? Sie werden es bereits geahnt haben. Während die Instanzgerichte dies für zulässig …weiterlesen
Werbung mit dem Wort „Ballermann“ kostet Geld
Die Bezeichnung „Ballermann“ ist den meisten Menschen über die Grenzen der spanischen Insel Mallorca hinaus als Begriff für Spaß und kollektives Besäufnis bekannt. Was weniger bekannt ist, ist dass der Name „Ballermann“ markenrechtlich geschützt ist und deshalb nicht frei benutzt werden darf. Ein geschäftstüchtiges Ehepaar aus Niedersachsen hatte sich nämlich in den neunziger Jahren die Markenrecht …weiterlesen
„Refurbished Certificate“ zur Kennzeichnung von gebrauchten Smartphones nicht ausreichend
Bietet ein Onlinehändler keine Neuwaren, sondern stattdessen gebrauchte Waren (im entschiedenen Rechtsstreit Smartphones) an, dann muss darauf in der Produktinformation auch hinreichend hingewiesen werden. Der bloße Hinweis „refurbished certificate“ genügt dafür nicht (LG München I, Urteil vom 30. Juli 2018, 33 O 12885/17).weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor mit der im Auftrag eines Herrn Durstewitz aus Heilbad Heiligenstadt eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop im Oberland abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 € verlangt, …weiterlesen
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