Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, dann gilt der sog. fliegende Gerichtsstand. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jedes Gericht in Deutschland als Gericht des Begehungsorts zuständig sein kann. Gerade in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten werden manchmal bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Gerichtsorte gewählt, die möglichst weit vom Geschäftsort des Abgemahnten entfernt sind. Hat weder der Abmahnende noch dessen Rechtsvertreter zu dem …weiterlesen
Kein Patentschutz für Nespresso Kaffeekapseln
Kaffeeautomaten mit Kaffeekapseln sind „in“, spätestens seit sich die Firma Nespresso mit George Clooney einen Superstar als Werbefigur für ihr Produkt geholt hat. Ähnlich, wie dies beim Verkauf von Druckern der Fall ist, wird hier das Geld nicht über den Verkauf der Kaffeemaschinen, sondern über den Verkauf der teuren Kapseln verdient. Dies ruft Nachahmer auf …weiterlesen
BGH: Unbedenkliche Mehrfachabmahnung
Wer in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten eine Abmahnung erhält, weil er Rechtsvorschriften verletzt hat und gleichzeitig aufgefordert wird Rechtsanwaltskosten zu übernehmen, verteidigt sich oft vorschnell damit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Dies jedenfalls dann, wenn die mit der Rechtsverteidigung beauftragten Rechtsanwälte keine oder nur geringe Kenntnis im Wettbewerbsrecht haben und die dazu ergangene, einschlägige Rechtsprechung nicht …weiterlesen
Rücksichtnahmepflicht zwischen Abmahnendem und Abgemahnten
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen nicht immer der Lauterkeit des Rechtsverkehrs, sondern oft steht ein Gebührenerzielungsinteresse der den Abmahnenden vertretenden Rechtsanwälte im Vordergrund. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese mit ihren vermeintlichen Auftraggebern gemeinsame Sache machen. In diesen Fällen ist es dann nicht primäres Ziel die geforderte Unterlassungserklärung zu erhalten, sondern die durch die Abmahnung ausgelösten Rechtsanwaltsgebühren. Ein …weiterlesen
BGH: Keyword-Advertising grundsätzlich zulässig
Mit Entscheidung vom 13. Dezember 2012 (I ZR 217/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Keyword-Advertising weiter gefestigt. Die Verwendung eines geschützten Kennzeichens als Schlüsselwort ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt insoweit regelmäßig keine Markenverletzung dar. Eine Beeinträchtigung der anerkannten Markenfunktionen liegt nicht vor, sofern die entsprechende Werbung in einem eindeutig von der Trefferliste getrennten …weiterlesen
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