Gerade im Onlinehandel können Angebote aus den unterschiedlichsten Gründen rechtlich fehlerhaft und damit wettbewerbswidrig sein. Wer als Händler eine durch einen Mitbewerber erwirkte Unterlassungsverfügung zugestellt erhält, muss unverzüglich das in der Verfügung ausgesprochene Verbot beachten, will er nicht ein Ordnungsgeld riskieren. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in seinem von unserer Kanzlei erstrittenen Beschluss vom …weiterlesen
Regelung über Annahme eines Angebots erst mit Zahlungseingang ist unwirksam
Eine AGB-Klausel, nach der die Annahme des Vertragsangebot des Kunden „zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet“ erklärt wird, ist unwirksam, §§ 307, 308 Nr. 1 BGB, und stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2012 – 6 W 84/12).weiterlesen
Landgericht München I: Unbenutzt ist nicht (immer) neu
Wer im Internet einkauft, bekommt gelegentlich Ware als „neu“ angeboten, obwohl diese in Wahrheit zwar unbenutzt aber schon mehrere Jahre alt ist. Schwarze Schafe im Bereich des Onlinehandels versuchen hier mit billig eingekauften Waren Profit zu machen. Eine solche Kaufsache ist nicht nur mangelhaft, so dass der Käufer – auch nach Ablauf des Widerrufsrechts – zum Rücktritt …weiterlesen
OLG München: Kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe
Wer nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt muss für den Fall, dass er gegen diese verstößt mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechnen. Wird diese durch Rechtsanwälte des Gläubigers geltend gemacht, dann besteht neben der Vertragsstrafe regelmäßig kein Anspruch auf zusätzliche Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, weil hierfür keine gesetzliche Anspruchsgrundlage existiert. Dies hat das Oberlandesgericht München …weiterlesen
LG Hamburg: Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast im Ordnungsgeldverfahren
Unternehmen, denen durch die von einem Mitbewerber erwirkte einstweilige Verfügung ein bestimmtes Handeln untersagt wird, laufen Gefahr, dass dann, wenn sie erneut die beanstandete Handlung begehen, also gegen die Verfügung verstoßen, sich einem sog. Bestrafungsantrag oder Ordnungsgeldantrag ausgesetzt sehen. Es wird dann von demjenigen, der die Verfügung erwirkt hat, bei Gericht beantragt gegen den Schuldner wegen …weiterlesen


