Wer nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt muss für den Fall, dass er gegen diese verstößt mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechnen. Wird diese durch Rechtsanwälte des Gläubigers geltend gemacht, dann besteht neben der Vertragsstrafe regelmäßig kein Anspruch auf zusätzliche Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, weil hierfür keine gesetzliche Anspruchsgrundlage existiert. Dies hat das Oberlandesgericht München …weiterlesen
LG Hamburg: Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast im Ordnungsgeldverfahren
Unternehmen, denen durch die von einem Mitbewerber erwirkte einstweilige Verfügung ein bestimmtes Handeln untersagt wird, laufen Gefahr, dass dann, wenn sie erneut die beanstandete Handlung begehen, also gegen die Verfügung verstoßen, sich einem sog. Bestrafungsantrag oder Ordnungsgeldantrag ausgesetzt sehen. Es wird dann von demjenigen, der die Verfügung erwirkt hat, bei Gericht beantragt gegen den Schuldner wegen …weiterlesen
LG München I: Werbung mit «10% auf alles» darf im Kleingedruckten keine Ausnahmen machen
Die Ankündigung in einem Werbeprospekt «10% auf alles!» ist wettbewerbswidrig, wenn mittels eines Sternchens an anderer Stelle und kleiner darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Produkte (hier: «Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware») von der Rabatt-Aktion ausgenommen sind. Dies hat das Landgericht München I (Urteil vom 28.08.2012, 33 O 13190/12) entschieden und die entsprechende Werbung eines …weiterlesen
AG Wolfratshausen: Erstattung der Kosten für Abwehr unberechtigter Abmahnung
Wird ein Mitbewerber wegen eines Rechtsverstoßes abgemahnt, so kann der Abmahnende nach den Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag die Erstattung der ihm für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten verlangen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und ist völlig unstreitig. Was aber ist, wenn die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist und der Abgemahnte nun seinerseits einen …weiterlesen
Drittunterwerfung beseitigt (nicht immer) die Wiederholungsgefahr
In wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten kommt es immer wieder vor, dass Rechtsverstöße von mehreren Mitbewerbern entdeckt und abgemahnt werden. Wird in derartigen Fällen gegenüber einem Mitbewerber eine (ernsthafte) Unterlassungserklärung abgegeben, so beseitigt dies auch gegenüber den anderen Mitbewerbern die Wiederholungsgefahr. Der erneut Abmahnende kann also nicht auch noch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen. Dies gilt aber nur dann, wenn …weiterlesen