Eine einstweilige Verfügung ist nur eine vorläufige Regelung. Soll ein Unterlassungsanspruch dauerhaft durchgesetzt werden, ist eine Hauptsacheentscheidung erforderlich. Um einen zweiten Prozess und damit unnötige Kosten vermeiden, kann der Unterlassungsschuldner eine Abschlusserklärung abgeben, in der er die bereits gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung als endgültige Regelung zur Beilegung des Rechtsstreits anerkennt und auf Rechtsbehelfe gegen …weiterlesen
OLG München: Unterlassungsverfügung wirkt unmittelbar mit Zustellung
Gerade im Onlinehandel können Angebote aus den unterschiedlichsten Gründen rechtlich fehlerhaft und damit wettbewerbswidrig sein. Wer als Händler eine durch einen Mitbewerber erwirkte Unterlassungsverfügung zugestellt erhält, muss unverzüglich das in der Verfügung ausgesprochene Verbot beachten, will er nicht ein Ordnungsgeld riskieren. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in seinem von unserer Kanzlei erstrittenen Beschluss vom …weiterlesen
Regelung über Annahme eines Angebots erst mit Zahlungseingang ist unwirksam
Eine AGB-Klausel, nach der die Annahme des Vertragsangebot des Kunden „zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet“ erklärt wird, ist unwirksam, §§ 307, 308 Nr. 1 BGB, und stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2012 – 6 W 84/12).weiterlesen
Landgericht München I: Unbenutzt ist nicht (immer) neu
Wer im Internet einkauft, bekommt gelegentlich Ware als „neu“ angeboten, obwohl diese in Wahrheit zwar unbenutzt aber schon mehrere Jahre alt ist. Schwarze Schafe im Bereich des Onlinehandels versuchen hier mit billig eingekauften Waren Profit zu machen. Eine solche Kaufsache ist nicht nur mangelhaft, so dass der Käufer – auch nach Ablauf des Widerrufsrechts – zum Rücktritt …weiterlesen
OLG München: Kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe
Wer nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt muss für den Fall, dass er gegen diese verstößt mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechnen. Wird diese durch Rechtsanwälte des Gläubigers geltend gemacht, dann besteht neben der Vertragsstrafe regelmäßig kein Anspruch auf zusätzliche Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, weil hierfür keine gesetzliche Anspruchsgrundlage existiert. Dies hat das Oberlandesgericht München …weiterlesen


