Ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist in vielen Familien ein zentrales Instrument der Nachfolgegestaltung. Er wird vor allem dann eingesetzt, wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige größere Vermögenswerte schon zu Lebzeiten des künftigen Erblassers geordnet übertragen werden sollen, ohne dass später Pflichtteilsansprüche die Nachfolge wirtschaftlich gefährden. Was auf den ersten Blick nach einer vernünftigen und befriedenden Lösung …weiterlesen
Wenn die Versicherung nicht zahlt – Schadensersatz wegen Beratungsfehler?
Viele Versicherungsnehmer erleben im Schadensfall eine böse Überraschung: Jahrelang wurden Beiträge gezahlt, doch wenn es ernst wird, verweigert die Versicherung die Leistung. Nicht selten lautet die Begründung, dass genau das eingetretene Risiko vom Vertrag gar nicht umfasst sei. Dann stellt sich rasch die nächste Frage: Besteht wenigstens ein Anspruch auf Schadensersatz, weil bei Abschluss der …weiterlesen
Kann durch den Wegzug aus Deutschland Erbschaftsteuer vermieden werden?
Die Idee klingt naheliegend: Wer Deutschland verlässt und seinen Wohnsitz in einen Staat ohne Erbschaftsteuer verlegt, möchte erreichen, dass der spätere Vermögensübergang nicht mehr dem deutschen Erbschaftsteuerrecht unterliegt. In der Praxis ist diese Überlegung jedoch nur der Ausgangspunkt. Ob ein Wegzug tatsächlich Steuer spart, hängt nicht allein davon ab, wohin jemand zieht, sondern vor allem …weiterlesen
Massenentlassungsanzeige fehlerhaft: Wann Kündigungen unwirksam sind
Größere Personalabbaumaßnahmen sind arbeitsrechtlich hochriskant. Vielen Arbeitgebern ist zwar bewusst, dass betriebsbedingte Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen. Weniger beachtet wird aber, dass bei einer größeren Zahl geplanter Entlassungen zusätzlich das besondere Verfahren der Massenentlassungsanzeige einzuhalten ist. Genau an dieser Stelle passieren in der Praxis regelmäßig folgenschwere Fehler. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 1. …weiterlesen
BGH ändert Rechtsprechung zur „Drei-Angebote-Regel“ im Wohnungseigentumsrecht
Die sogenannte „Drei-Angebote-Regel“ gehörte über Jahre zu den festen Größen in der Praxis des Wohnungseigentumsrechts. Viele Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer gingen davon aus, dass Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum nur dann rechtssicher seien, wenn zuvor mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt worden waren. Zahlreiche Amts- und Landgerichte behandelten das Fehlen solcher Vergleichsangebote tatsächlich als erheblichen Beschlussmangel. Mit …weiterlesen


