In einer lang erwarteten und viel beachteten Entscheidung hat der BGH in seinem Urteil vom 26.07.2018 (I ZR 64/17) eine auf den ersten Blick sehr erfreuliche Entscheidung für die Betreiber offener WLAN-Netze getroffen, nämlich dass diese künftig nicht mehr als Störer bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Anspruch genommen werden können. Das anderslautende Urteil des OLG Düsseldorf, …weiterlesen
Filesharing – Zur Untersuchungspflicht des Anschlussinhabers bei minderjährigen Kindern
Während lange Zeit die Abmahnindustrie sich beim Filesharing darauf beschränkt hat nur diejenigen Anschlussinhaber abzukassieren, die sich außergerichtlich nicht richtig zur Wehr gesetzt haben, wird nunmehr verstärkt versucht auch an das Geld der Wehrhaften zu gelangen, indem massenhaft Klagen gegen Anschlussinhaber auf Übernahme von Abmahngebühren und Schadenersatz bei unterschiedlichsten Gerichten eingereicht werden. Eine Zeit lang …weiterlesen
Anschlussinhaber genügt bei der Benennung eines ernsthaft in Betracht kommenden Täters der sekundären Darlegungs- und Beweislast
Wer als Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung beim sog. Filesharing in Anspruch genommen wird, der trägt nach der Rechtsprechung die sog. sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Welche Anforderungen daran zu stellen sind, wird von unterschiedlichen Gerichten immer wieder unterschiedlich beurteilt. Das LG Bochum hat in seinem Urteil vom 07.09.2017 (I-8 S 17/17) es als ausreichend angesehen, dass die beklagte …weiterlesen
Eltern müssen im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast beim Filesharing Namen des für die Urheberrechtsverletzung verantwortlichen Kindes benennen
Werden die Inhaber eines Internetanschlusses wegen Urheberrechtsverletzung beim sog. Filesharing in Anspruch genommen, dann setzt eine erfolgreiche Rechtsverteidigung, wenn sie den Rechtsverstoß nicht selbst begangen haben, stets voraus, dass sie ausreichend ihrer sekundären Darlegungs- und Beweislast entsprochen haben. Hat ein volljähriges Kind, das im Haushalt der Eltern lebt, die Urheberrechtsverletzung gegenüber den Eltern eingeräumt, dann …weiterlesen
Zur sekundären Darlegungslast beim Filesharing
Wer als Anschlussinhaber wegen eines Rechtsverstoßes beim sog. Filesharing in Anspruch nehmen wird, der genügt der ihn treffenden sekundären Darlegungslast bereits dann, wenn er dazu vorträgt, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen den Anschluss selbständig nutzen konnten. Dies hat das Amtsgericht Bochum in seinem Urteil vom 21.02.2017 (65 C 168/16) entschieden.weiterlesen
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