Uns liegt aktuell eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanz Consulting deutsche Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen vor, mit der u.a. ein fehlender Hinweis in einem Angebot auf der Handelsplattform eBay auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gerügt wird. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus Art. 246 a § 1 Abs. 1 S. 1 …weiterlesen
Zur Zulässigkeit der Werbung mit durchgestrichenem Preis
Kunden machen gerne Schnäppchen. Deswegen werden Waren besonders gerne gekauft, wenn einerseits die Ware mit einem höheren Preis ausgezeichnet ist und andererseits dieser Preis durchgestrichen wird und der Kunde stattdessen einen wesentlich niedrigeren Preis bezahlen muss. Nicht immer handelt es sich aber auch tatsächlich um einen Preisnachlass, weil unseriöse Anbieter genau dieses Schnäppchenverhalten der Verbraucher …weiterlesen
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Wer in Wettbewerbssachen eine Abmahnung erhält, verteidigt sich oft im gerichtlichen Verfahren (auch) damit, dass die Abmahnung bereits unzulässig, da rechtsmissbräuchlich, gewesen sei, weil die Abmahntätigkeit des Abmahnenden in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu seiner Geschäftstätigkeit stünde. Für gewöhnlich trifft eine solche Argumentation bei Gericht aber auf taube Ohren, weil zum einen viele Richter davor zurückscheuen …weiterlesen
BGH: Drohung mit SCHUFA Eintrag bei Mahnung nur dann rechtmäßig, wenn nicht verschleiert wird, dass das bloße Bestreiten der Forderung ausreicht eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern
Haben Sie auch schon einmal ein böses Mahnschreiben bekommen? Inkassobüros (aber auch manche Anwälte) beschränken sich dabei nicht nur darauf, für den Fall, dass die Forderung nicht beglichen wird, gerichtliche Schritte anzudrohen, sondern sie drohen auch damit, dass im Falle der nicht Bezahlung ein SCHUFA Eintrag erfolgt. Ein solches Verhalten steht allerdings nur dann im …weiterlesen
Kosten für Einreichung einer Onlineschutzschrift im Zentralen Schutzschriftenregister sind bei nachfolgendem Verfügungsverfahren erstattungsfähig
Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält und die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgibt, der muss damit rechnen, dass der Abmahnende in einem nächsten Schritt eine einstweilige Verfügung beantragt. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung im sog. vorläufigen Rechtsschutz, die regelmäßig durch Beschluss, also zunächst ohne Anhörung des Antragsgegners, erlassen wird. Wer sich nicht darauf beschränken möchte …weiterlesen
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