Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält und sich dagegen zur Wehr setzen möchte, der denkt oft auch darüber nach, ob die Abmahnung nicht bereits unzulässig gewesen ist, weil Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG vorliegt. Die Hürden, die die Rechtsprechung für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs aufstellt, sind allerdings recht hoch und werden, wie ein aktueller …weiterlesen
Vorsicht: Weiterempfehlungs-E-Mail von Amazon stellt unzumutbare Belästigung dar
Onlinehändler, die ihre Waren (auch) über die großen Handelsplattformen eBay oder Amazon vertreiben, haben oft das Problem, dass die eigene Einflussmöglichkeit auf die Präsentation der Angebote nur sehr begrenzt ist. Kommt es dabei zu Rechtsverletzungen, dann steht der Umstand, dass der Händler selbst für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, weil diese vorgegeben wurde, der kostenpflichtigen …weiterlesen
Abmahnradar: IDO mahnt fehlende Belehrung über gesetzliches Mangelhaftungsrecht ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanz Consulting deutsche Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen vor, mit der u.a. ein fehlender Hinweis in einem Angebot auf der Handelsplattform eBay auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gerügt wird. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus Art. 246 a § 1 Abs. 1 S. 1 …weiterlesen
Zur Zulässigkeit der Werbung mit durchgestrichenem Preis
Kunden machen gerne Schnäppchen. Deswegen werden Waren besonders gerne gekauft, wenn einerseits die Ware mit einem höheren Preis ausgezeichnet ist und andererseits dieser Preis durchgestrichen wird und der Kunde stattdessen einen wesentlich niedrigeren Preis bezahlen muss. Nicht immer handelt es sich aber auch tatsächlich um einen Preisnachlass, weil unseriöse Anbieter genau dieses Schnäppchenverhalten der Verbraucher …weiterlesen
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Wer in Wettbewerbssachen eine Abmahnung erhält, verteidigt sich oft im gerichtlichen Verfahren (auch) damit, dass die Abmahnung bereits unzulässig, da rechtsmissbräuchlich, gewesen sei, weil die Abmahntätigkeit des Abmahnenden in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu seiner Geschäftstätigkeit stünde. Für gewöhnlich trifft eine solche Argumentation bei Gericht aber auf taube Ohren, weil zum einen viele Richter davor zurückscheuen …weiterlesen
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