Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann entstehen oft Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben einerseits und dem Bezugsberechtigten andererseits, wem die Versicherungsleistung zusteht. Dies allerdings zu Unrecht, weil die Regelungen klar sind. Der Erblasser hat gegenüber der Versicherung einen Bezugsberechtigten benannt Hat der Erblasser einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen und darin einen Bezugsberechtigten benannt, dann erlangt dieser beim …weiterlesen
Abmahnradar: IDO mahnt eBay-Angebote ab, die keine Verlinkung zur OS-Plattform enthalten
Uns liegt aktuell eine Abmahnung des Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting Deutscher Online-Unternehmen e.V. vor, mit der u.a. bei Angeboten auf eBay ein Verstoß gegen die ODR-Verordnung der EU gerügt wird, weil in den betreffenden Angeboten keine Verlinkung auf die Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) eingefügt ist.weiterlesen
Wer ist im Erbscheinverfahren zu beteiligen?
Ergibt sich das Erbrecht nicht aus einem notariellen Testament, dann benötigen die Erben als Legitimation regelmäßig einen Erbschein, der in einem sog. Erbscheinverfahren erteilt wird. Wer den Erbschein dann in Händen hat, kann sich als Erbe ausweisen. Deshalb kann es wichtig sein, wenn man sich Hoffnung auf eine Beteiligung am Nachlass macht, in diesem Verfahren …weiterlesen
Wer dauerhaft neue Lebensgemeinschaft eingeht, verliert den Anspruch auf Trennungsunterhalt
Im Falle einer Trennung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn der Berechtigte wieder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dies ist in § 1579 Nr. 2 BGB so geregelt. Wann eine solche Lebensgemeinschaft „verfestigt“ ist, sagt der Gesetzgeber dagegen nicht. Die Rechtsprechung geht dabei regelmäßig davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft nicht vor Ablauf von 2 Jahren …weiterlesen
Kein Versorgungsausgleich bei krassem Fehlverhalten des Anspruchsstellers
Wird eine Ehe geschieden, dann findet regelmäßig auch ein Versorgungsausgleich statt. Dies bedeutet, dass derjenige, der während der Ehezeit mehr an Rentenanwartschaften erworben hat, die Hälfte davon seinem vormaligen Ehepartner abgeben muss. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Teilung der Rentenansprüche grob unbillig wäre, was insbesondere bei krassem Fehlverhalten des Anspruchstellers der Fall sein …weiterlesen


